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Frauenhäuser: Schutzbedürftige Frauen können Bundesländer wechseln

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß will Frauen besser schützen.
Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß will Frauen besser schützen. ©APA
Das Jahr 2019 steht für Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß im Zeichen des Gewaltschutzes. Dabei sollen schutzbedürftige Frauen in Zukunft auch Frauenhaus-Plätze in anderen Bundesländern erhalten.

Derzeit läuft noch die Gesamtevaluierung aller Bundesländer, um feststellen zu können, wie viele Frauenhaus-Plätze und Übergangswohnungen benötigt werden. In Tirol und Wien entstehen aktuell Frauenhäuser, und Bogner-Strauß sieht Österreich in diesem Bereich schon sehr gut aufgestellt. An Übergangswohnungen, in denen Frauen wieder Fuß fassen können, fehle es aber noch, stellte die Ministerin im Gespräch mit der APA fest.

Bogner-Strauß spricht sich auch dafür aus, die Bürokratie abzubauen, denn es soll möglich werden, dass besonders schwerwiegende Fälle oder jene an einer Landesgrenze auch in ein Frauenhaus in ein anderes Bundesland gehen können. Die Frauenhäuser werden von den Ländern finanziert, der Bund übernimmt die Finanzierung der Beratungsstunden, erklärte die Ressortchefin.

766 Plätze in den Frauenhäusern

Laut dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser gibt es bundesweit 30 Frauenhauseinrichtungen und 766 Plätze für Frauen und Kinder. Laut Geschäftsführerin Maria Rösslhumer bräuchte es etwa 100 Plätze zusätzlich. Bundesländerübergreifende Aufnahmen seien derzeit schwierig und würden nur mit mühsamen Verhandlungen möglich sein, erklärte auch sie gegenüber der APA. “Das müsste unbedingt verändert werden”, verwies Rösslhumer auf eine langjährige Forderung der Frauenhäuser.

Was einen etwaigen höheren Strafrahmen bei Gewalt gegen Frauen betrifft, verwies Bogner-Strauß auf die Task Force zu dem Thema: “Gewalt nimmt aber offensichtlich stark zu.” Sie spricht sich auch für eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle aus, ähnlich wie jener gegen “Hass im Netz”.

Einkommensgerechtigkeit als weiteres Thema

Widmen will sich die Ministerin 2019 auch dem Thema Einkommensgerechtigkeit. Derzeit gebe es vier bundesweite Einkommensberichte, die Lohnunterschiede von 20 bis 40 Prozent aufweisen würden: “Wir wollen einen bundesweiten Einkommensbericht erstellen, damit man besser reinschauen kann, was ist strukturell bedingt und was ist wirklich dem geschuldet, dass für gleichwertige Arbeit vielleicht weniger bezahlt wird”, kündigte sie an.

Die verpflichtenden Einkommensberichte für Unternehmen (ab 150 Mitarbeitern) wiederum decken laut ihren Angaben bereits die Hälfte aller Arbeitnehmer ab. Hier kann sie sich etwa eine Mitteilung der Firmen an ihre Mitarbeiter vorstellen, wenn der Bericht erstellt wurde, denn derzeit wüssten viele gar nicht, dass es die Berichte gibt. Die Betriebe kommen ihrer Verpflichtung auch großteils nach: “Daran scheitert es nicht.” Bogner-Strauß denkt ähnlich wie bei besonders familienfreundlichen Betrieben auch eine Art Gütesiegel für Unternehmen, die mit Lohngerechtigkeit punkten, an.

Vereinsgelder für den Gewaltschutz

Im Sommer stand die Frauenministerin in der Kritik, da ihr Ressort die Förderungen für etliche Vereine gekürzt hat: “Meiner Sympathie war das nicht zuträglich”, räumte sie ein. Ziel war es jedoch, die Förderungen auch einmal zu hinterfragen, und außerdem seien dadurch Mittel für den Gewaltschutz frei geworden. Für 2019 versprach sie aber, dass durch die Auflösung von Rücklagen etwas mehr Budget zur Verfügung stehe. Angesprochen auf die jüngste Kritik der Katholischen Frauenbewegung an der Sozialpolitik der türkis-blauen Regierung, meinte Bogner-Strauß, Österreich habe sich beim Thema Migration stark engagiert, jetzt gehe es um die Integration. Weiters stellte sie fest: “Es wird immer Kritik geben, es sind nie alle zufrieden. Der Kurs ist aber gut.”

(APA/red)

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