Frau zerstückelt: Mordprozess gegen Wiener Fleischer wiederholt
Um den Kühlschrank hams an Gürtel herumgwickelt, weil er sonst nicht mehr zugegangen wäre, meinte Richter Thomas Kreuter zum mittlerweile 32-jährigen Angeklagten.
Im ersten Rechtsgang im vergangenen Jänner war der Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) leistete allerdings seinem Rechtsmittel Folge, hob die Strafe auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Die Höchstrichter bemängelten, den Geschworenen wären bei ihrer Beratung keine Fragen in Richtung Notwehr bzw. Putativnotwehr vorgelegt worden, obwohl dies die Verantwortung des Mannes nahe gelegt hätte.
Folglich war der Fleischer nun bestrebt, die Notwehrsituation zu schildern, in der er sich befunden haben will. Er hatte das spätere Opfer im Sommer 2005 am Karlsplatz kennengelernt. Die 32-jährige Frau war schwer drogenabhängig, hatte allerdings eine Wohnung. Der zum damaligen Zeitpunkt Unterstandslose ließ sich laut Staatsanwältin Michaela Schnell daher auf eine Zweckgemeinschaft ein. Er ließ sich in der Quellenstraße nieder, im Gegenzug sollte er sich um den Haushalt und den Hund der Wohnungsbesitzerin kümmern.
Das ging nicht lange gut. Die Frau soll oft im Drogenrausch heimgekommen sein, was ihr darüber verärgerter Mitbewohner – ein ausgebildeter Kampfsportler – mit Äußerungen wie Wenn du dein Leben nicht in den Griff bekommst, können wir es ja beenden! kommentiert haben soll.
Auch am 14. Oktober soll die Frau unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden sein, als sie sich hinlegte. Mitten in der Nacht sei er plötzlich aufgewacht, als sie aufrecht neben ihm im Bett saß und eines seiner Kampfmesser in der Hand hatte, behauptete nun der Mann vor den Geschworenen. Er habe sich bedroht gefühlt und eine Abwehrhandlung gesetzt: Ich wollt einfach nur, dass das Messer aus der Hand kommt und sie mir nix tun kann.
Mit der einen Hand habe er die Waffe blockiert, mit der anderen nahm er die Frau in den Schwitzkasten und drückte ihr den Kehlkopf zu. Laut Gerichtsmediziner behielt er diese Position über Minuten hinweg bei. Das sei nicht sein Plan gewesen, beteuerte der Angeklagte: Es ist mir erst am Schluss in der Sekunde bewusst geworden, dass ich ihr den Kehlkopf zerdrückt habe.
Er sei aufgrund seiner Ausbildung zum Bundesheer manchmal in die Zwickmühle geraten, das Erlernte anwenden zu müssen, machte er geltend. Das sei nix, über das man nachdenkt, Herr Rat, ersuchte er um Verständnis dafür, bei der Frau spezielle Handgriffe verwendet zu haben. Sie zu entwaffnen, hätte auch anders funktioniert, aber da wär der Tod offensichtlich gewesen, gab der 32-Jährige zu Protokoll.
Angeklagter wollte nicht “der Buhmann” sein
Der 32-Jährige ließ das nicht gelten. Ihm hätte man als Vorbestraftem nicht geglaubt: Es herrscht eine Voreingenommenheit, auch bei offiziellen Stellen. Er wäre auf jeden Fall der Buhmann gewesen, also habe er die Leiche zerlegt, um so seiner Festnahme zu entgehen, erläuterte er: Wenn i zur Polizei gangen wär, würd i a da sitzn. Der Freiheitsdrang jedes Menschen ist das Natürlichste an sich.
Er habe nichts verborgen, meinte der Fleischer auf einen entsprechenden Vorhalt des Richters: Auf dem Kühlschrank und auf den Verpackungsfolien (in die er die Leichenteile wickelte, Anm.) waren ja meine Fingerabdrücke! Er habe Federn ghabt, dass mir was passiert, erklärte er sein Handeln: Auch ausgebildete Menschen verfallen in Panik!
Mit dem Urteil war vor 15.00 Uhr zu rechnen.