Frau soll Lebensgefährten in Wien erstochen haben: Verringerte Strafe

Als Begründung wurde angeführt, dass der Mord nicht als Vorsatztat eingestuft werden könne.
Laut der Nachrichtenagentur MTI hatte die Angeklagte betont, die Bluttat nicht geplant zu haben. Sie hatte zugleich das Gericht ersucht, die Urteilsverkündung zu verschieben, da sie keine Möglichkeit gehabt hätte, die digital übermittelten Dokumente zu studieren.
Mord in Wien: Strafe wurde verringert
Das Urteil in erster Instanz war im Mai 2022 von einem Gericht in der mittelostungarischen Stadt Szolnok gefällt worden. Dabei war die Beschuldigte zwar geständig, berief sich jedoch auf "berechtigte Notwehr" und legte mit ihrem Verteidiger Berufung ein.
Die damals 27-Jährige hatte als Prostituierte in Wien gearbeitet und dabei das spätere Opfer, den Sohn einer tunesischen Arztfamilie, kennengelernt. Laut Anklage hat sie ihren Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung beraubt, erstochen und zerstückelt. Danach vertraute sie sich ihrer Mutter an, worauf die beiden Frauen die Leichenteile mit Säure übergossen und in Müllsäcken in einem Bewässerungskanal im ungarischen Jászalsószentgyörgy, rund 350 Kilometer von Wien entfernt, deponierten. Jugendliche entdeckten die Müllsäcke etwa einen Monat später. Die Mutter wurde in erster Instanz rechtskräftig wegen Mittäterschaft zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung.
(APA/Red)