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Frau nahm Wiener 131.000 Euro ab: 21 Monaten teilbedingt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA
Am Donnerstag musste sich eine 24-Jährige in Wien vor Gericht verantworten. Sie wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung zu 21 Monaten teilbedingt verurteilt

Über eine Kontakt-Börse für sadomasochistische Praktiken lernte ein älterer Wiener eine damals 23 Jahre alte Frau kennen. "Zum SM sind wir gar nicht gekommen. Wir haben uns gut verstanden. Wir haben uns öfters getroffen. Es war sehr angenehm", berichtete der 61-Jährige am Donnerstag am Landesgericht. Dort wurde die inzwischen 24-Jährige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung zu 21 Monaten teilbedingt verurteilt - sie hatte dem Mann 131.000 Euro abgeluchst.

Frau soll 61-Jährigem Geld abgenommen haben

Gleich nachdem sich die junge Frau und der um mehr als 30 Jahre ältere Mann persönlich kennengelernt hatten, flog er mit ihr für mehrere Tage nach Belgrad. Er bezahlte dort alles, unter anderem auch einen Zahnarztbesuch seiner Begleiterin. Kurz vor Weihnachten 2019 machte sie ihm dann vor, sie schulde einem Freund 7.000 Euro, sie fürchte sich vor ihm und könne einen zwischenzeitlich gemeinsam geplanten Urlaub in Dubai nicht antreten, wenn sie diesem das Geld nicht zurückbezahle. Sie bekam umgehend 7.000 Euro.

Kurz nach Weihnachten kassierte die junge Frau dann weitere 21.000 Euro, indem sie behauptete, sie werde von ihrem früheren Zuhälter - sie hatte früher als Prostituierte gearbeitet - bedrängt, vor dem sie riesige Angst habe. Am 27. Dezember räumte der 61-Jährige dann seiner neuen Gefährtin eine Zeichnungsberechtigung für sein Konto ein, worauf diese mehrere Überweisungen tätigte und zusätzlich 100.000 Euro auf ihr Konto transferierte. Schließlich ließ die Frau den älteren Herrn noch mit einem Bekannten telefonieren, der ihn aufforderte, er müsse der Frau auf der Stelle 100.000 Euro übergeben, ansonsten werde ihm etwas Schlimmes passieren. Der 61-Jährige ging noch ein Mal zur Bank, behob den Betrag und überreichte der jungen Frau 100.000 Euro in einem Papiersackerl.

61-Jähriger habe "ein bissl zu viel Weichheit" in sich

Vor Gericht gab der Geschädigte - die von der Angeklagten getätigten Banküberweisungen konnten großteils rückgebucht werden, letzten Endes verlor der 61-Jährige binnen kürzester Zeit insgesamt 131.000 Euro - zu Protokoll, er habe "ein bissl zu viel Weichheit" in sich. Er habe der Frau ihre Geschichten geglaubt ("Ich wollte, dass sie Ruhe hat") und sich überrumpeln lassen. Damit, dass sie Zugriff auf sein Konto erlangte, sei er "absolut nicht einverstanden" gewesen. Er habe sich in weiterer Folge einschüchtern und verschrecken lassen.

Angeklagte legte Geständnis ab

Die von Verteidiger Mirsad Musliu vertretene Angeklagte legte ein Geständnis ab. Sie gab zu, sie habe "Sachen erfunden" und es habe keine Zustimmung für die inkriminierten Kontoplünderungen gegeben. "Ich hatte viele Schulden. Ich hätte alles haben können. Ich wollte manchmal Action", führte sie ins Treffen. Anfangs habe sie das alles gar nicht gewollt, aber Trixi habe ihr zu Beginn das Geld förmlich aufgestellt.

Wie sich in der Verhandlung herausstellte, dürfte sich der Geschädigte nicht als männlich, sondern als primär weiblich identifizieren und mit Hilfe der Angeklagten seine weibliche Seite zugelassen und ausgelebt haben. "Mit Trixi hat's immer Spaß gemacht. Wir waren Freundinnen. Wir haben uns Schwestern genannt, auch wenn wir eine sexuelle Beziehung hatten. Wir haben uns geliebt. Durch mich hat sie erst angefangen, sich wie eine Frau zu verhalten. Sie hat sich geschminkt", berichtete die Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Renner). Trixi sei oft euphorisch gewesen: "Sie hat gesagt, nimm mein ganzes Geld, mein Besitz gehört dir." Man hätte gemeinsam "das Geld verschwendet. Für ein schönes Leben, für Autos, für Reisen, für schöne Frauen. Wir waren auch zusammen im Puff."

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die bisherige Unbescholtenheit und die Einsicht, dass sie unrecht getan hatten, kamen der 24-Jährigen am Ende mildernd zugute. Sie kam mit 21 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt davon. Zusätzlich wurde ihr die Rückerstattung der prozessgegenständlichen 131.000 Euro auferlegt. Verteidiger Musliu erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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