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Frau erstach Freund: Fünf Jahre Haft

Die 34-jährige Wienerin, die am 7. März 2007 ihren Freund - einen 29 Jahre alten WU-Assistenten - erstochen hat, ist am Dienstagnachmittag im Straflandesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage und erkannten mit 6:2 Stimmen auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die zierliche, kleingewachsene Frau hatte sich mit Notwehr verantwortet und behauptet, der gebürtige Kärntner sei im Begriff gewesen, sie in der Küche zu attackieren. In dieser Situation habe sie “nimmer g’wusst, was ich machen soll” und mit einem Küchenmesser, mit dem sie zuvor ein Hähnchen tranchiert hatte, zugestochen.

Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben, gingen allerdings auch nicht davon aus, dass ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erscheine die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen, stellte die vorsitzende Richterin Eva Brachtel fest. Mildernd war demnach der Beitrag der Angeklagten zur Wahrheitsfindung, erschwerend kein Umstand.

Die 34-Jährige, die nach der Urteilsverkündung zu schluchzen begann, erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Bei dem Verfahren hatte es sich um einen zweiten Rechtsgang gehandelt: Im September 2007 hatten Geschworene der Frau die Notwehr-Version geglaubt und die Mordanklage verworfen, worauf die drei Berufsrichter den Wahrspruch aussetzten. Der Prozess musste damit wiederholt werden.

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