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Franz West-Kunstwerk: Prozess wegen Betruges gegen Kunsthändler in Wien

Ein Kunsthändler musste sich wegen Betruges am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Ein Kunsthändler musste sich wegen Betruges am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen musste sich am Dienstag ein Galerist und Kunsthändler wegen schweren Betrugs verantworten. Er wurde schuldig gesprochen.

Ein Schöffensenat verurteilte den bisher Unbescholtenen zu 14 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 220.000 Euro binnen 14 Tagen an das am Vermögen geschädigte Palais Kinsky. Der Kunsthändler nahm das Urteil eben so an wie die Staatsanwältin. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig.

Der Mann hatte den gerichtlichen Feststellungen zufolge im Sommer 2020 in Täuschungs- und Schädigungsabsicht das Kunstwerk "Lemure" dem Auktionshaus herausgelockt und dabei insofern eine falsche Überweisungsbestätigung vorgelegt, als die vorgeblich transferierten 30.000 Euro "bis heute nicht angekommen sind", wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung feststellte. "Ihr Konto war nicht gedeckt", beschied er dem Kunsthändler. Dessen ungeachtet habe dieser wiederholt per E-Mail auf Herausgabe der "Lemure" gedrängt und vorgegeben, weitere 340.000 Euro würden überwiesen, sobald die Skulptur in der Schweiz sei.

Prozess wegen Betruges gegen Kunsthändler in Wien

Verteidiger Markus Machan sprach von einer "echten Überweisungsbestätigung, die leider nicht durchgeführt werden konnte". Seinen Mandanten und das Auktionshaus hätte eine längere Geschäftsbeziehung verbunden, dieser habe immer wieder Kunstwerke zur Versteigerung eingebracht und seinerzeit sogar 1,1 Mio. Euro an Vorschussleistungen für Auktionen und Referenzprojekte zugestanden bekommen.

Auktionen hätten Händler geringere Erlöse als erwünscht gebracht

Die Auktionen hätten für den Kunsthändler dann aber viel geringere Erlöse als erwünscht bzw. angenommen erzielt, führte Machan aus: "Das war für ihn völlig unverständlich." Der Angeklagte sei daher zur Überzeugung gelangt, er könne in Eigenregie für die "Lemure" in der Schweiz einen besseren Preis erzielen. Das renommierte Wiener Auktionshaus pochte allerdings darauf, man werde die Skulptur - wie vereinbart - selbst an den Mann bzw. an die Frau bringen.

Angeklagter betrog Palais Kinsky mit "Lemure" von Franz West

Laut Anklage soll der Kunsthändler darauf hin dem Palais Kinsky vorgemacht haben, er habe einen fixen Käufer in der Schweiz und er habe für die Ausfolgung der "Lemure" bereits 30.000 Euro überwiesen. Weitere 340.000 Euro würden folgen, sobald die "Lemure" in Basel eintreffe. Tatsächlich lieferte am 10. September 2020 eine Spedition die "Lemure" in die Schweiz - der vom Angeklagten übermittelte Überweisungsbeleg hinsichtlich der 30.000 Euro stellte sich laut Staatsanwältin allerdings als gefälscht heraus. Und auf die versprochenen 340.000 wartete man im Palais Kinsky vergeblich.

Auktionshaus brachte Klage beim Handelsgericht Wien ein

Das Auktionshaus brachte schließlich eine Klage beim Handelsgericht Wien auf Schadenersatz ein. Der Kunsthändler versprach eine außergerichtliche Lösung, wofür ein Werk von Sigmar Polke ("Ohne Titel") veräußert wurde, das 122.180 Euro und damit weit weniger als die vom Angeklagten erwarteten 475.000 Euro einbrachte. Der Mann einigte sich schließlich mit dem Palais Kinsky auf einen außergerichtlichen Vergleich, in dem er sich zur Zahlung von 247.000 Euro und Übernahme der Kosten verpflichtete.

Angeklagter soll durch Corona-Pandemie insolvent geworden sein

Diese Zahlungsverpflichtung konnte er allerdings nicht mehr bedienen, weil er - seiner Darstellung zufolge infolge der Corona-Pandemie und ausgefallener Veranstaltungen - mit seinem Betrieb in die Insolvenz schlitterte. Auch fünf in seinem Besitz befindliche Werke zeitgenössischer Künstler brachten ihn nicht mehr aus der Bredouille. Deren Verkauf führte nur zu einem Gesamterlös von rund 40.000 Euro, so dass er am Ende vor einem Schöffensenat landete.

Der Mann einigte sich schließlich mit dem Palais Kinsky auf einen außergerichtlichen Vergleich, in dem er sich zur Zahlung von 247.000 Euro und Übernahme der Kosten verpflichtete. Diese Zahlungsverpflichtung konnte er allerdings nicht mehr bedienen, weil er - seiner Darstellung zufolge infolge der Corona-Pandemie und ausgefallener Veranstaltungen - mit seinem Betrieb in die Insolvenz schlitterte, so dass er am Ende vor dem Strafgericht landete. Das Palais Kinsky schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an - und bekam immerhin 220.000 Euro zugesprochen. Vom angerichteten Schaden von 370.000 Euro - dem Wert der West-Skulptur - wurde vom Gericht der Schätzwert des Polke-Werks abgezogen, dessen Veräußerungserlös dem Auktionshaus zufloss.

(APA/Red)

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