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Frankreich: Urteile im Montblanc-Inferno gefällt

Schuldsprüche nach dem Montblanc-Tunnel-Inferno des Jahres 1999: Die Brandkatastrophe mit 39 Toten hätte nach Feststellung des Strafgerichts in Bonneville verhindert werden können.

Das sagte der Vorsitzende Richter Renaud Le Breton de Vanoise am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in der französischen Alpenstadt. Die Hauptverantwortung sprach das Gericht dem früheren Sicherheitsbeauftragten des Tunnels, Gérard Roncoli, zu. Der 62-Jährige soll deswegen sechs Monate ins Gefängnis. Insgesamt wurden zehn der zwölf wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten und drei der vier vor Gericht stehenden Unternehmen schuldig gesprochen. Die Firmen sollen Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro zahlen.

Zum Ablauf des Tunnelbrandes vom 24. März 1999 gebe es „keine Grauzone“ mehr, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die dreimonatige Hauptverhandlung. Daraus könne geschlossen werden, „dass diese Katastrophe verhindert hätte werden können“. Gutachter hatten in dem Mammutprozess unter anderem beanstandet, dass die Ampeln an der Tunneleinfahrt nicht sofort nach Ausbruch des Feuers auf einem mit Margarine und Mehl beladenen Kühllastwagen auf Rot gestellt worden waren. Der Brand konnte damals erst nach drei Tagen gelöscht werden. Bei der Verlesung des 630 Seiten umfassenden Urteils waren die meisten Angeklagten und Dutzende von Nebenklägern anwesend, die bei dem verheerenden Tunnelbrand Angehörige verloren hatten.

Staatsanwalt Vincent Le Pannerer hatte im April drei Jahre Gefängnis auf Bewährung und 12.000 Euro Geldstrafe für Roncoli gefordert; dies war die höchste Strafmaßforderung gewesen. Das Gericht ging nun darüber daraus und verurteilte den Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis sowie weiteren zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der belgische Fernfahrer Gilbert Degrave, dessen Volvo-Lastwagen mitten im Tunnel in Brand geraten und damit die Katastrophe ausgelöst hatte, erhielt vier Monate Haft auf Bewährung. In seinem Falle blieb das Gericht unter dem Strafantrag der Anklagevertreter.

Der Ex-Chef der französischen Tunnel-Betreibergesellschaft ATMB, Rémy Chardon, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und 15.000 Euro Strafe verurteilt. Für Chardon hatte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung, aber 30.000 Euro Strafe gefordert. Die ATMB soll 100.000 Euro Strafe zahlen, ihre italienische Partnerin SITMB 150.000 Euro. Für beide Firmen hatte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen von 70.000 Euro gefordert. Der Lastwagenhersteller Volvo Trucks ging straffrei aus, ebenso zwei der angeklagten Manager.

Der Autotunnel unter dem Montblanc war nach der Katastrophe für rund 350 Millionen Euro jahrelang renoviert und mit modernen Kontroll- und Entlüftungsanlagen ausgestattet worden. Als französisch-italienische Alpenverbindung wird er derzeit wieder verstärkt von schweren Lastwagen genutzt, da der üblicherweise von Fernfahrern genutzte Alpentunnel von Fréjus wegen eines Brandes gesperrt ist.

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