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Fragen und Antworten zur Verschiebung

Wahl aufgrund fehlerhafter Kuverts verschoben.
Wahl aufgrund fehlerhafter Kuverts verschoben. ©AP
Nicht am 2. Oktober, sondern erst am 4. Dezember unternimmt Österreich den dritten Anlauf zur Kür des Bundespräsidenten. Heinz Fischers Amtsperiode endete am 8. Juli, seither fungiert das Nationalratspräsidium als Staatsoberhaupt. Das wird zumindest bis kurz vor Weihnachten nötig sein, weil die Wiederholung der aufgehobene Stichwahl wegen fehlerhafter Briefwahlkuverts verschoben werden musste.
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"Klebe-Problem" ist nicht neu

Warum wird der Termin für die Stichwahl verschoben?

Weil die Wahlkarten-Kuverts einen Produktionsfehler hatten: Der Klebstoff hielt nicht, sie gingen auf. So ist natürlich das Wahlgeheimnis nicht gewahrt, eine Stimme, die in einem offenen Umschlag bei der Wahlbehörde ankommt, ist ungültig. Das Innenministerium sah keine Möglichkeit, eine korrekte Abwicklung zu garantieren – deshalb die Verschiebung.

Wie viele Wahlkarten waren betroffen?

Entsprechende Zahlen wurden bisher nicht genannt – auch das ist Kern des Problem: Dass man überhaupt nicht abschätzen kann, wie viele Stimmen letztendlich durch den Fehler für ungültig erklärt würden.

Wann wird gewählt?

Österreich nimmt am 4. Dezember 2016 einen neuen Anlauf für die Kür eines Staatsoberhaupts.

Gibt es wieder Wahlkarten?

Ja, die Möglichkeit der Briefwahl wird es auch für den 4. Dezember geben. Allerdings greift das Ministerium zurück auf quasi traditionelle Kuverts, wie sie bis 2009 gebräuchlich waren. Und: Mit der Staatsdruckerei beauftragt man eine andere Firma mit der Produktion.

Was passiert, wenn ich bereits eine Wahlkarte habe?

Die bereits zugestellten Wahlkarten sind obsolet – egal, ob der Kleber hält oder nicht. Der neue Termin wird frisch ausgeschrieben. Das heißt, man muss für den 4. Dezember auch erneut eine Wahlkarte bestellen.

Was kostet die Verschiebung?

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) beziffert die Kosten mit ungefähr zwei Millionen Euro.

Wer ist schuld an dem Debakel?

Verantwortlich für Wahlen ist grundsätzlich die im Innenministerium angesiedelte Wahlbehörde, deren Vorsitz der Innenminister führt. Formal und politisch ist er somit der Zuständige. Operativ kümmert sich die Wahlabteilung in der Sektion III des Ressorts. Sektionsleiter ist Mathias Vogl, Abteilungsleiter Robert Stein. Vonseiten des Ministeriums wird freilich eine mangelhafte Qualitätssicherung in der Wahlkarten-Druckerei kbprint.com ins Treffen geführt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (voraussichtlich 4. Oktober) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das wird ermöglicht, da per Gesetz ein neues Wählerverzeichnis beschlossen wird. Ursprünglich hätte für die Wahlwiederholung am 2. Oktober noch das “alte”, für den ersten Wahlgang am 24. April angefertigte, Verzeichnis gelten sollen.

Könnte die Wahl ein weiteres Mal verschoben werden?

Im Prinzip ja, auch wenn vielen Beobachtern momentan wohl die Phantasie fehlt, was denn noch alles schiefgehen könnte. Übrigens: Auch die Wiederholungswahl am 4. Dezember kann noch einmal beim VfGH angefochten werden.

Wann wird der neue Bundespräsident angelobt?

Das ist derzeit noch nicht abzuschätzen – möglich wäre aber frühestens rund zwei Wochen nach dem Wahltag, wenn das amtliche Endergebnis verlautbart und die Frist für Anfechtungen verstrichen ist. Ob eine Angelobung so knapp vor Weihnachten realistisch ist, wird aber – auch vom Innenminister – bezweifelt.

Aber wer wird dann die Neujahrsansprache halten?

Wenn es noch keinen Bundespräsidenten gibt, wird er auch keine Ansprache zum Neuen Jahr halten können. Übrigens: Die Präsidentschaftskanzlei wird Anfang 2017 schon für ein halbes Jahr verwaist sein. Eigentlich hätte das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli 2016 angelobt werden sollen.

Heißt dass, dass der “Neue” ein halbes Jahr kürzer im Amt ist?

Keinesfalls, die Funktionsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre ab Angelobung. Womit auch künftige BP-Wahlen im Advent stattfinden werden (es sei denn, sie werden nochmals verschoben).

(APA)

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