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FPÖ kritisiert Entwurf zu Grundversorgungsvereinbarung

Amesbauer fordert Gespräche auf politischer Ebene
Amesbauer fordert Gespräche auf politischer Ebene ©APA/MAX SLOVENCIK
Die FPÖ läuft gegen einen Entwurf für eine 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung Sturm. Das vom Innenministerium vorgelegte Dokument sei unausgereift und nicht mit den Ländern vorbesprochen worden, kritisierten für das Asylwesen zuständige FPÖ-Landesregierungsmitglieder am Dienstag. Sie fordern eine Überarbeitung. Das Innenministerium widersprach in zahlreichen Punkten und betonte, zuständige Beamte der Bundesländer seien in die Konzeptionierung eingebunden gewesen.

Die Änderung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist aufgrund des EU-Asyl- und -Migrationspakts notwendig, der bis Juni 2026 umgesetzt werden muss. Die FPÖ-Landesräte Hannes Amesbauer (Steiermark), Martin Antauer (Niederösterreich) und Wolfgang Fürweger (Salzburg) sowie der oberösterreichische FPÖ-Klubobmann Thomas Dim sehen im Entwurf allerdings eine "an ein Ultimatum grenzende Vorgehensweise", wie sie in einer Aussendung mitteilten. Sollte es eine Ausnahme für Polen vom Migrationspakt geben, so solle die Bundesregierung diese für Österreich ebenfalls erreichen, forderten sie außerdem.

Diskussion um Durchgriffsrecht

Die FPÖ kritisierte unter anderem, dass im Entwurf ein neues Durchgriffsrecht inkludiert sei. Dieses habe 2015 und 2016 zur Errichtung von Containerdörfern und Großquartieren geführt. Das Durchgriffsrecht hatte es dem Innenministerium ab 2015 erlaubt, Flüchtlingsquartiere auch gegen den Widerstand einer Gemeinde zu errichten, wenn im jeweiligen Bundesland und Bezirk zu wenige Asylwerber untergebracht waren. Notwendig sei dafür zwar eine "außergewöhnliche Krisensituation", die Definitionsmacht dafür liege aber beim Bund, so die Freiheitlichen. Das Innenministerium sprach auf Anfrage von einer einseitigen Interpretation. Das Durchgriffsrecht sei 2018 ausgelaufen und nicht im Entwurf enthalten.

Zur Bewältigung von außergewöhnlichen Krisensituationen - also in Ausnahmefällen - könne laut Entwurf von einer Einvernahme mit den Bundesländern über die Errichtung und Schließung von Bundesbetreuungseinrichtungen abgegangen werden, hieß es seitens des Innenministeriums. Aufgrund der Einwände mehrerer Länder bei einer Sitzung der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe handle es sich dabei aber noch um einen konkreten Verhandlungspunkt.

Amesbauer will Gespräche auf politischer Ebene

Zudem kritisierte die FPÖ, dass Notfallpläne vorgesehen seien, "durch welche die Bundesländer Kapazitäten vorzuhalten haben", und befürchtet dadurch Mehrkosten für die Länder. Ebenso bemängelte die Partei eine Passage, in der es darum geht, dass besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme in die Grundversorgung zu berücksichtigen sind. Diese sind laut einem der APA vorliegenden Dokument u.a. bei Minderjährigen, schweren Erkrankungen, aber auch bei "trans- und intergeschlechtlichen Personen" wahrscheinlich. Die FPÖ sieht bei Letzterem ein "Einfallstor für massiven Missbrauch". Das tatsächliche Vorliegen von Vulnerabilität und damit eines besonderen Betreuungsbedarfs werde immer im konkreten Einzelfall beurteilt, so das Innenministerium.

Amesbauer kündigte ein gemeinsames Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an, um Gespräche auf politischer Ebene einzufordern, die bisher nicht stattgefunden hätten. "Notfalls können wir auch ohne 15a-Vereinbarung ein steirisches Grundversorgungsgesetz beschließen und für die Steiermark eine Obergrenze festlegen. Diese wäre allerdings deutlich niedriger als die Anzahl der derzeit grundversorgten Personen", stellte der Landesrat in den Raum.

(APA)

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