Konkret geht es um das Verbot des Schredderns männlicher Eintagskücken, der betäubungslosen Ferkelkastration und der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden. Die FPÖ lehnte diese drei Fristsetzungsanträge ab, woraufhin der VGT von Verrat sprach, da die Partei laut VGT vor der Nationalratswahl 2017 genau diese Dinge gefordert hatte.
Tiere verraten?
"Die FPÖ hat also die Menschen glauben gemacht, sie sei für diese Fortschritte im Tierschutz, und hat dann aber im entscheidenden Moment eine Abstimmung darüber verhindert. Damit hat sie auch die Tiere verraten", heißt es in einer Aussendung des Vereins.
Die Freiheitlichen jedenfalls ließen den Vorwurf des Verrats nicht auf sich sitzen und drohten dem VGT mit einer Klage. Darin soll die FPÖ fordern, der VGT solle die Behauptung, die FPÖ habe die Tiere verraten und durch Ablehnung eines Fristsetzungsantrags Verbesserungen im Tierschutz verhindert, in Hinkunft unterlassen, öffentlich widerrufen und dafür 1.665 Euro bezahlen.
Einschüchterungsversuch?
VGT-Obman Martin Balluch spricht von einem Einschüchterungsversuch: "Bei dieser Klagsdrohung handelt es sich um einen klassischen Einschüchterungsversuch einer NGO, und noch dazu durch eine politische Partei."
(Red.)