Bregenz. Es könne nicht sein, dass "unsere Steuerzahler jahrzehntelang für diesen Mörder aufkommen müssen", sagte Bitschi. Soner Ö. gehöre sofort außer Landes gebracht und in der Türkei hinter Schloss und Riegel. Auf das Ansinnen von Bitschi angesprochen, erklärte allerdings Harg, einer der Verteidiger von Ö., dass sein Mandant gar nicht abgeschoben werden könne. "Gemäß dem Strafvollzugsgesetz ist die Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Aufenthaltsverbot belegt ist, nur nach Verbüßung von mindestens der Hälfte der Haftstrafe und mit dessen Zustimmung möglich", so Harg gegenüber der APA. Wenn Gründe dafür sprächen, dass es im Heimatland des Verurteilten zu Problemen kommen könnte, dann komme eine Abschiebung gar nicht infrage.
Mordprozess mit Nachspiel
Kritik an Wallner gerichtet
Bitschi verlangte zudem erneut die rasche Umsetzung der Sicherungshaft und kritisierte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der sich wiederholt für eine Sicherungshaft aussprach, für dessen "doppelbödiges Verhalten" in der Frage. Es sei unglaubwürdig, Verfechter einer grünen Regierungsbeteiligung zu sein und sich dann zu beschweren, dass die Umsetzung der Sicherungshaft auf sich warten lasse. Die ÖVP selbst habe erst vor zwei Wochen eine FPÖ-Initiative zur Einführung der Sicherungshaft im Nationalrat abgelehnt.
(APA)