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FPÖ-Abgeordneter Stefan wird nach Stammtisch-Sager nicht ausgeliefert

Der Auslieferungsantrag wurde vom Nationalrat abgelehnt.
Der Auslieferungsantrag wurde vom Nationalrat abgelehnt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wird nach umstrittenen Aussagen bei einem FPÖ-Stammtisch nicht an die Justiz ausgeliefert, da der Nationalrat den Antrag der Staatsanwaltschaft Wien einstimmig abgelehnt hat.
Staatsanwaltschaft will ermitteln
Immunität aufgehoben

Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wird nach umstrittenen Äußerungen bei einem Stammtisch-Gespräch nicht ausgeliefert. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Verhetzung wurde vom Nationalrat am Mittwoch einstimmig abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass die inkriminierte Handlung in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter erfolgte.

"Gesindel"-Sager bei FPÖ-Stammtisch: Staatsanwaltschaft brachte Antrag ein

Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien waren Aussagen Stefans bei einer heimlich aufgenommenen Veranstaltung im Jänner dieses Jahres. Bei dem FPÖ-Stammtisch in Simmering soll der freiheitliche Politiker afghanische Flüchtlinge als "Gesindel" bezeichnet haben.

Bei der Plenarsitzung wurden zudem die restlichen Fachausschüsse gewählt. Wie bereits im Dezember vereinbart, werden in dieser Gesetzgebungsperiode insgesamt 30 Ausschüsse (ohne Unterausschüsse) eingerichtet. Fünf davon waren bereits eingesetzt. Die übrigen wurden nun gewählt. Neu ist dabei, dass der Menschenrechts- und der Volksanwaltschaftsausschuss sowie der Wissenschafts- und der Forschungsausschuss zusammengelegt werden. Im Anschluss wurde die Sitzung für zweieinhalb Stunden unterbrochen.

(APA/Red)

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