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Foto vom Sex mit der 16-Jährigen verbreitet

17-Jähriger Ersttäter muss als Diversion gratis 35 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
17-Jähriger Ersttäter muss als Diversion gratis 35 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch - Ein Handyfoto vom gemeinsamen Sex mit einer 16-Jährigen hat der 17-Jährige heimlich aufgenommen und dann seinen Freunden und Bekannten gezeigt.

Deshalb wurde der arbeitslose Feldkircher wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger angeklagt.

Beim Prozess am Montag Nachmittag am Landesgericht Feldkirch kam der geständige und unbescholtene Angeklagte mit einer Diversion davon. Der Feldkircher muss ohne Bezahlung 35 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Verrichtet der Arbeitslose die Sozialarbeit innerhalb der nächsten drei Monate, dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Die diversionelle Erledigung soll dem 17-Jährigen eine gerichtliche Verurteilung und damit eine Vorstrafe ersparen.

Der 17-Jährige hatte im Juni 2012 Sex mit einer 16-Jährigen gehabt. Während des Oralverkehrs fotografierte er mit seinem Handy das Mädchen. Die 16-Jährige erfuhr erst später, dass er sie in der intimen Situation fotografiert und danach das sie bloßstellende Bild anderen gezeigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte ihm schon ein Angebot gemacht, das Strafverfahren ohne Anklage mit gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Die ihm von der Strafverfolgungsbehörde aufgetragenen 25 Stunden Sozialarbeit hat der Jugendliche aber nicht geleistet.

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger erhoben. Wer eine pornografische Darstellung einer Minderjährigen Person herstellt und/oder jemand anderem zugänglich macht, kann als jugendlicher Täter mit bis zu eineinhalb Jahren Gefängnis bestraft werden.

Richter Othmar Kraft hielt eine Diversion mit Sozialarbeit mit jetzt mehr Arbeitsstunden für angemessen. Staatsanwältin Daniela Wenger war ebenso damit einverstanden wie der Angeklagte. Sein Mandant habe „jetzt den Ernst der Lage erkannt“, sagte Verteidiger Hannes Mähr.

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