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Fortell-Prozess: Streit um Liegenschaften vor Zivilgericht

Der Schauspieler Albert Fortell ist zwar am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, fremde Gläubiger geschädigt zu haben, er muss sich jedoch noch mit einem zivilrechtlichen Prozess, den sein Bruder Marius Fortelni gegen ihn angestrebt hat, herumschlagen.
Fortell erleichtert nach Freispruch
Prozess gegen Albert Fortell

Der Schauspieler Albert Fortell ist zwar am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, fremde Gläubiger geschädigt und Sparbücher, Schmuck, Wohnungsinventar und ein Fahrzeug seiner verstorbenen Mutter gestohlen bzw. veruntreut zu haben, er muss sich aber noch u.a. mit einem zivilrechtlichen Prozess, den sein Bruder Marius Fortelni gegen ihn angestrebt hat, herumschlagen, berichtete am Sonntag die “Kronen Zeitung“.

Am Freitag gab es dazu eine weitere Entscheidung am Obersten Gerichtshof (OGH).

Wie der Anwalt des Schauspielers, Anton Becker, berichtete, geht es dabei um Liegenschaften, die Albert Fortell (eigentlich Adalbert Fortelni) von seiner Mutter geschenkt bekommen habe. Weil Mutter Gertrude aber nicht wollte, dass im Falle des Todes von Albert Fortell die Wohnungen an Ehefrau Barbara Wussow bzw. deren Familie gehen, hat sie einige Jahre nach der Schenkung mittels Treuhandschaft eine neue Regelung vereinbart, die besagt, sollte Fortell vor seiner Mutter sterben, so werde die Schenkung der Liegenschaften widerrufen und die Besitztümer gehen wieder zurück an die Familie Fortelni, erklärte Becker.

Fortells Bruder beruft sich auf Treuhandschaft

Obwohl die Mutter vor dem Schauspieler starb, beruft sich nun Bruder Marius Fortelni auf diese Treuhandschaft und will, dass die Wohnungen in das Erbe der Mutter einfließen, um die Hälfte davon (ein Wert von rund einer Million Euro) zu erhalten. Der Zivilprozess ist in den beiden ersten Instanzen zugunsten Albert Fortells ausgegangen.

Am Freitag habe der OGH zwar die Schenkung und die Treuhandschaft bestätigt, jedoch möchte der OGH erörtert haben, ob Marius Fortelni Anspruch auf seinen Pflichtteil habe, auf den er einmal verzichtet hat, bzw. wieviele Zuwendungen er noch zu Lebzeiten der Mutter bekommen habe, erklärte der Anwalt. Der OGH habe somit wieder an die erste Instanz verwiesen, die Causa muss von einem Zivilgericht neu verhandelt werden, so Becker.

(apa)

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