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Fortell-Freispruch noch nicht rechtskräftig

Albert Fortell und sein Bruder
Albert Fortell und sein Bruder ©Apa
Entgegen mehrerer Medienberichte ist der im vergangenen Juli ergangene Freispruch für den Schauspieler Albert Fortell vom Vorwurf der Gläubiger-Schädigung und des Diebstahls bzw. der Veruntreuung von Vermögen seiner verstorbenen Mutter noch nicht rechtskräftig.
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Der Freispruch von Schauspieler Albert Fortell ist nicht rechtskräftig. Zwar hat die zuständige Wiener Staatsanwältin Nina Weinberger ihre ursprünglich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen. Doch Marius Fortelni, der Bruder des Mimen, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte, hat eine eben solche eingebracht und hält an dieser auch fest.

Albert Fortell nicht rechtskräftig freigesprochen?

Damit muss nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, ob Albert Fortell zurecht freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Fortell, der vor allem mit seiner Rolle in der TV-Serie “Schlosshotel Orth” populär wurde, angekreidet, im Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod seiner Mutter Vermögensbestandteile verschwiegen zu haben.

Die Anschuldigungen waren auf Marius Fortelni zurückgegangen, der auch behauptet hatte, sein Bruder habe sich Sparbücher mit einer Einlage von 240.000 Euro, Schmuck, Bilder, Silberbesteck und Teppiche angeeignet und ihn damit um sein Erbteil gebracht.

Das Erstgericht fand dafür keinerlei Beweise. “Die inkriminierten Tatbestände konnten nicht festgestellt werden“, stellte der Schöffensenat am Ende eines umfangreichen Beweisverfahrens fest. (APA)

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