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Forderung von EU-Parlament: Energieversorgung trotz offener Rechnungen

EU-Parlament für Energieversorgung trotz nicht beglichener Rechnungen.
EU-Parlament für Energieversorgung trotz nicht beglichener Rechnungen. ©AP (Symbolbild)
Das EU-Parlament steht auf dem Standpunkt, dass Menschen, die ihre Energierechnungen nicht mehr begleichen können, dennoch nicht von der Versorgung abgeschnitten werden dürfen.

Wer seine Energierechnungen nicht mehr zahlen kann, darf nach Ansicht des Europaparlaments trotzdem nicht von der Versorgung getrennt werden. Zwangsräumungen von Wohnungen einkommensschwacher Haushalte, die ihre Energierechnungen und Mieten nicht bezahlen könnten, müssten verhindert werden. Das geht aus einer Resolution des Parlaments hervor, die am Mittwoch angenommen wurde. Eine Entscheidung hierzu müsste jedoch in den EU-Ländern getroffen werden.

Energieimporte: EU-Parlamentarier bekräftigten Forderung

Zudem bekräftigten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Forderung nach einem sofortigen Verbot von Energieimporten aus Russland. Außerdem sollen in der EU Energieunternehmen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Krisengewinne an den jeweiligen Staat abzugeben. Damit sollen die Verbraucher entlastet werden. Darauf hatten sich die EU-Länder verständigt.

(APA/Red)

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