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Fünffach-Mörder: Kein Suizid nach "langsamem Sterben"

Das "langsame Sterben" seiner Opfer, speziell das Röcheln seiner Mutter hielt Reinhard St. davon ab, sich - wie ursprünglich geplant - nach den Bluttaten das Leben zu nehmen. Das erzählte der 39-Jährige der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith.

Nachdem er seine Familie erschlagen hatte, wollte sich der Mann zunächst das Leben nehmen, indem er sich einen mit Messern gefüllten Rucksack umhängte und sein Auto gegen eine Wand lenkte. Beim Aufprall würden sich die Klingen in seinen Leib bohren, hoffte der 39-Jährige. Doch nach der Verwirklichung der ihm zur Last gelegten Verbrechen nahm er von diesen Überlegungen Abstand.

Seine Ehefrau, seine Tochter, die Eltern und der Schwiegervater mussten sterben, weil der 39-Jährige, der seit 2000 an der Börse sein Glück versuchte, Geld verspekuliert und Schulden von 300.000 Euro angehäuft hatte. Die Familie hätte bei Bekanntwerden der Verbindlichkeiten diese “Schmach” nicht “verkraftet”. Er habe vor allem seiner Tochter einen schlechten Start ins Leben “ersparen” wollen, so Reinhard St. nach seiner Festnahme.

“Beim Untersuchten handelt es sich um einen scheinbar gänzlich rational gesteuerten Menschen, dessen Zugang zur Gefühlswelt abgeschnitten ist”, ist dem Gutachten der Psychiaterin zu entnehmen.

Detailliert dürfte der der Mann der Sachverständigen beschrieben haben, wie er seine Familie zu Tode brachte. Er beteuerte wiederholt, er habe dies “aus Liebe” getan – er habe befürchtet, er würde schuldenbedingt delogiert werden, er habe sich die zwangsläufig darauffolgende Scheidung ausgemalt, die er seiner Tochter nicht zumuten wollte.

Neben der Leiche der Siebenjährigen platzierte der Mann ihre Stofftiere, was die Sachverständige als “emotionale Wiedergutmachung” wertet.

Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die die Staatsanwaltschaft aufgrund einer allenfalls von Reinhard St. ausgehenden Gefährlichkeit zusätzlich zur Verurteilung verlangen könnte, hält Rossmanith für nicht nötig. Die medizinischen Voraussetzungen hiefür wären “noch nicht zur Gänze erfüllt”.

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