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Fünf Jahre Haft für Robert Mang

Bild: APA
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Im zweiten Strafgang wurde die Strafe für den Saliera-Dieb um ein Jahr erhöht. Das Urteil im Saliera-Prozess ist noch nicht rechtskräftig.

Die Strafe für den Saliera-Dieb Robert Mang hat sich im zweiten Rechtsgang um ein Jahr erhöht. Der mittlerweile 51-jährige Alarmanlagen-Experte wurde heute, Dienstag, im Wiener Straflandesgericht in der vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen angeordneten Neudurchführung des Verfahrens wegen schweren Einbruchsdiebstahls und versuchter schwerer Erpressung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Richard Soyer bat um Bedenkzeit, Staatsanwältin Susanne Waidecker gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Schöffensenat berücksichtigte bei der Strafbemessung die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, dessen reumütiges Geständnis sowie die Bereitschaft zur Schadensgutmachung als Milderungsgründe. „Das waren allerdings zwei Verbrechen mit extrem hohen Schadenssummen”, verwies der Vorsitzende Richter Wolfgang Fahrner demgegenüber auf den mit mindestens 36 Millionen Euro bezifferten Wert der Saliera sowie auf die „Lösegeldforderung” von zehn Millionen Euro, die Mang wiederholt an die Uniqa-Versicherung gerichtet hatte. Sollte nicht bezahlt werden, hatte er mit dem Einschmelzen des vom Renaissance-Künstler Benvenuto Cellini gefertigten Salzfasses gedroht, das er am 11. Mai 2003 nächtens aus dem Kunsthistorischen Museum (KHM) entwendet hatte.

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