Hintergrund der Taten waren fehlgeschlagene Immobiliengeschäfte, aus denen der TV-Star und seine Frau bei Gläubigern Schulden in Millionenhöhe hatten. Als Entschädigung sollte Speck einen Teil seiner Gagen in einen Fonds für die Geschädigten zahlen. Weil er dies mittels Betrügereien unterließ, wurde der 50-Jährige nun erneut verurteilt.
Nach dem Urteil ist sicher, dass Speck erneut ins Gefängnis muss – die Frage ist nur, wie lange. Neun Monate der fünfjährigen Haftstrafe gelten laut Urteil als verbüßt, weil das Verfahren lange dauerte. Zudem können etwa 22 Monate Haft von der früheren Strafe abgezogen werden, weil Speck diese abgesessen hat. Über das Datum für den Haftantritt und die Länge der neuen Gefängniszeit muss nun eine Strafvollstreckungskammer entscheiden.