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FMA erwartet solide Wohnkreditvergabe mit Hausverstand

Zwischen Jänner und April 2025 seien in Österreich 5,2 Milliarden Euro an Wohnbaukrediten vergeben worden.
Zwischen Jänner und April 2025 seien in Österreich 5,2 Milliarden Euro an Wohnbaukrediten vergeben worden. ©Canva
Die Finanzmarktaufsicht reagiert auf die anhaltende Kritik nach dem Auslaufen der KIM-Verordnung - es brauche maßvolle, international übliche Vorgaben für Eigenmittel.
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Die Finanzmarktaufsicht FMA veröffentlicht am Donnerstag ein Rundschreiben zur "soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten", das den Rahmen für die Kreditvergabe nach dem Auslaufen der KIM-Verordnung am 30. Juni 2025 festlegen soll. Damit setze die FMA einen Auftrag des Finanzmarktstabilitätsgremiums um, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Die Kredit-Kriterien

Kernstück des Rundschreibens seien im Einklang mit der Empfehlung des FMSG die drei einfachen Grundregeln für die Kreditvergabe, die mit der KIM-V etabliert worden seien: 

  1. Eigenmittel mitbringen (konkret: maximal 90% Beleihungsquote)
  2. Bei der Höhe der Kreditrate vorsichtig bleiben (maximal 40% des Jahres-Nettoeinkommens)
  3. Möglichst vor der Pension schuldenfrei sein (maximale Laufzeit 35 Jahre)

Derartige Regeln seien in vielen Ländern der EU und auf der ganzen Welt bei Wohnbaukrediten Standard und die konkrete Bemessung sei vergleichsweise moderat. "Wohnbaukredite sind heuer in Österreich der einzige Bereich, in dem das Kreditvolumen ordentlich wächst", so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. "Von Jänner bis April sind sie um zwei Drittel auf 5,2 Milliarden Euro gestiegen – vor allem dank der derzeit sinkenden Zinsen. Es ist offensichtlich, dass solide Vergabestandards mit Hausverstand ein gesundes Kreditwachstum nicht behindern."

Banken dürfen von Vorgaben abweichen

Was sich mit dem Auslaufen der KIM-V ändere, sei, dass Banken von diesen drei Vorgaben nun abweichen könnten, solange trotzdem eine solide Kreditvergabe gewährleistet sei. Das Rundschreiben definiere daher auch die Voraussetzungen für Abweichungen von diesen Vorgaben. Die Vorgaben würden aber weiterhin von der FMA als Richtwert für die solide Kreditvergabe angesehen werden. Wenn Banken von diesen Vorgaben abweichen, müssten sie zeigen können, dass dieser größere Risikoappetit durch ihre Risikostrategie gedeckt sei, was indes ein höheres Kapitalerfordernis bedeuten könne, so die FMA.

Ungewöhnliche Fehlentwicklung habe KIM-V notwendig gemacht

Das Grundproblem, dass die KIM-V überhaupt notwendig geworden sei, sei das seit 2010 massive Auseinanderdriften von Immobilienpreisen und Einkommen in Österreich. Diese auch in Europa ungewöhnliche Fehlentwicklung habe sich in den vergangenen beiden Jahren zwar zurückgebildet. Immobilien seien aber immer noch deutlich überbewertet. "Hier besteht weiter ein Potenzial für die Entwicklung von Systemrisiken, etwa wenn einer starken Preisentwicklung mit überschießender Kreditvergabe begegnet würde", so der FMA-Vorstand. "Auch ein Absinken der zuletzt sehr soliden Eigenkapitalquoten bei österreichischen Banken könnte dazu führen, dass das FMSG eine Maßnahme wie die KIM-V wieder in Betracht ziehen muss."

(wpa)

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