AA

Flugverspätung: Nicht immer Anspruch auf Entschädigung

Die entsprechenden EU-Regeln bei Verspätungen gelten nicht für eine Flugverbindung mit Zwischenstopp.
Die entsprechenden EU-Regeln bei Verspätungen gelten nicht für eine Flugverbindung mit Zwischenstopp. ©APA/AFP/STEFANI REYNOLDS
Flugreisende haben nach einem EuGH-Urteil trotz Verspätung in bestimmten Fällen schlechte Karten für eine Entschädigung. Hintergrund des Urteils ist ein Streit aus Österreich.

Die entsprechenden EU-Regeln gelten nicht für eine Flugverbindung mit Zwischenstopp, wenn sich sowohl der Abflughafen als auch der Ankunftsflughafen außerhalb der EU befindet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Es reiche nicht aus, dass nur der Flughafen, auf dem eine Zwischenlandung erfolge, in der EU liege (Rechtssache C-451/20).

EU-Regeln gelten nicht für eine Flugverbindung mit Zwischenstopp

Hintergrund des Urteils ist ein Streit aus Österreich. Ein Fluggast mit Ziel Bangkok verlangte 300 Euro Entschädigung, weil er zu spät dort ankam. Sein ursprünglicher Flug aus der Republik Moldau über Wien war annulliert worden, Austrian Airlines (AUA) hatte ihn auf einen alternativen Flug über Istanbul umgebucht. Durch diese Umbuchung erreichte er sein Ziel zweieinhalb Stunden später. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht je nach Distanz eines Flugs bei größeren Verspätungen bis zu 600 Euro Entschädigung vor.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Flugverspätung: Nicht immer Anspruch auf Entschädigung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen