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Flugrettung in Tirol vorübergehend geregelt

Bisher gab es lediglich einen Vertrag mit dem Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC.
Bisher gab es lediglich einen Vertrag mit dem Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC. ©APA/GEORG HOCHMUTH
In der Debatte rund um die Kosten für Flugrettungseinsätze bei medizinischen Notfällen in Tirol steuern die Verantwortlichen auf eine Zwischenlösung zu. Das Land will künftig für die Flüge von Notarzthubschraubern die anfallenden Kosten für einen Transport übernehmen.

Bisher gab es lediglich einen Vertrag mit dem Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC. Kommenden Montag soll eine endgültige Übergangslösung bis zur Neuausschreibung der Flugrettung 2013 beschlossen werden.

“Egal welcher Notarzthubschrauber den Einsatz fliegt, Patienten die aufgrund eines medizinischen Notfalls von der Flugrettung betreut werden, sollen künftig keine Rechnung mehr erhalten”, sagte der Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (V) nach den Gesprächen Donnerstagnachmittag. Man wolle eine schnelle und tragfähige Lösung im Sinne der Bevölkerung finden. An dem Treffen hatten neben dem Land auch Vertreter der Hubschrauberunternehmen und der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) teilgenommen.

Land übernimmt Kosten

Im Bundesland werden jährlich rund 7.700 Einsätze der Flugrettung gezählt. Davon sind 2.100 Rettungseinsätze auf medizinische Notfälle wie etwa Herzinfarkte zurückzuführen. Von diesen Einsätzen fliegen rund die Hälfte die ÖAMTC-Notarzthubschraubern, der Rest verteilt sich auf die übrigen Anbieter.

Das Land unterstütze die rund 1.100 medizinischen Einsatzflüge des ÖAMTC mit 1,5 Millionen Euro, berichtete die “Tiroler Tageszeitung” in ihrer Freitagsausgabe. Für die Abdeckung aller anderen medizinisch notwendigen Transporte werde es zusätzlich rund 500.000 bis 750.000 Euro aufwenden müssen, berechnete das Blatt.

“Wir wollen, dass die gesamte Rechnungsabwicklung zentral abläuft. Der Patient soll davon nichts bemerken”, fügte Tilg hinzu. Die Sozialversicherung werde wie bisher für ihren Anteil – etwa 980 Euro pro Einsatz – aufkommen. Den Rest solle das Land übernehmen. Ausgenommen seien von der Neuregelung weiterhin Sport- und Freizeitunfälle und müssten wie bisher privat bezahlt werden. Wer sich beispielsweise beim Skifahren oder Wandern verletzt und mit der Flugrettung ins Krankenhaus transportiert werde, müsse die Kosten selbst übernehmen.

Opposition übt Kritik

Für die größte Oppositionspartei im Tiroler Landtag, dem Bürgerforum Tirol – Liste Fritz, waren indes noch mehrere Fragen offen. “Warum werden nur jene Tiroler entschädigt, die im Jahr 2012 eine Rechnung bezahlen mussten? Was ist mit jenen Hunderten Tirolern, die ihre Rechnungen von 4.000 bis zu 12.000 Euro für eine Rettung per Hubschrauber schon bezahlt haben?”, hieß es in einer Aussendung. Diese Fragen müssten in Form eines Dringlichkeitsantrags bei der Landtagssitzung kommende Woche geklärt werden.

Auch die FPÖ brachte diesbezüglich einen Dringlichkeitsantrag an. Der Tiroler FP-Chef, LAbg. Gerald Hauser forderte, dass das Abrechnungssystem im Flugrettungswesen in Tirol vereinheitlicht werden müsse.

(APA)

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