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Flugreisen: Geänderte Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck

Es gelten geänderte Regelungen für Flüssigkeiten im Handgepäck
Es gelten geänderte Regelungen für Flüssigkeiten im Handgepäck ©AP (Sujet)
Ab Freitag, dem 31. Jänner, gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen innerhalb der EU neue Vorschriften. Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie weiterhin Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen könnten wieder als Handgepäck mitgenommen werden.

Die neuen Regelungen zu den Flüssigkeiten im Handgepäck bestätigte das österreichische Innenministerium.

Neue Kontroltechnik am Flughafen

Grund ist eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen. Ab Freitag sind alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt.

Der gekaufte Artikel muss jedoch zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrungen würden dann mit der speziellen Technik überprüft.

Flüssigkeiten im Handgepäck: Akutelle Gesetze

Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter nicht übersteigt, dürfen wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.

Änderungen seit 2006

Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte.

(apa/red)

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