Es bestehe aber immer noch das Risiko, dass die Gesamtkosten für Lärmentschädigungen 1,1 Mrd. Franken übersteigen können. Bisher seien 19.000 Begehren sind eingegangen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Nach Pilotfällen vor dem Bundesgericht sei dies eine erste zuverlässige Schätzung. Aus diesem Grund tritt ein Vertrag in Kraft, den Unique im März 2006 mit dem Kanton Zürich abgeschlossen hatte. In der Folge kommt der Kanton Zürich für “alte Lärmverbindlichkeiten” auf. Diese sind vor dem 1. Juni 2001 entstanden, als der Kanton noch Inhaber der Betriebskonzession war.
Durch den Abschluss dieses Vertrags stehen dem Kanton Zürich seit dem 1. Juli 2008 47 Prozent der Lärmgebühren zu. Zudem erhält er einen Teil des Endsaldos 2008 des Airport Zurich Noise Fund.
Wo die Grundsatzfragen geklärt sind, kann Unique laut Mitteilung mit dem Abarbeiten der Entschädigungsbegehren beginnen. Kontaktiert werden zuerst Eigentümer von Liegenschaften, die gekauft wurden, als der Fluglärm noch nicht vorhersehbar war. Sie erhalten ein Angebot, das sich an vom Bundesgericht festgesetzten Richtlinien orientiert.