Fluggast bei AUA-Flug mit heißem Kaffee verbrüht: Klage auf Schadenersatz

Eine Kanne Kaffee war beim Manövrieren durch die Sitzreihen von einem Servicewagen gefallen. Der Betroffene verlangt nun von der AUA Schadenersatz für die schweren Verbrennungen, die er erlitten habe. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou erklärte jedoch in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, der Anspruch sei verjährt.(C-510/21)
Fluggast bei AUA-Flug mit heißem Kaffee verbrüht: Klage
Sowohl der Unfall an Bord als auch die anschließende Erstversorgung können seiner Einschätzung nach nicht getrennt gesehen werden. Beides fällt demnach unter das Montrealer Abkommen, das eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vorsieht. Auch die AUA argumentierte mit dem Montrealer Abkommen.
Betroffener macht Haftung nach österreichischem Recht geltend
Der Betroffene war anderer Meinung. Er machte vor Gericht in Österreich geltend, dass aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden Erstversorgung seiner Verletzung die Haftung dafür dem österreichischen Schadensersatzrecht unterliege. Dies würde eine Verjährungsfrist von drei Jahren bedeuten.
EuGH-Urteil wird in einigen Monaten erwartet
Ein EuGH-Urteil in dem Fall dürfte in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft an die Einschätzung des Gutachters, aber nicht immer.
(APA/Red)