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Flucht aus Justizanstalt Wien-Josefstadt: U-Häftling stellt sich

©apa/Symbolbild
Ziemlich dreist war die Flucht von Häftling Nikola B. aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Er nahm einfach die Papiere seine Zellengenossen, der seine Haftstrafe bereits abgesessen hatte, und marschierte aus dem Gefängnis. Jetzt stellte sich der 31-Jährige wieder der Polizei.
Wo steckt Häftling Nikola B.?
Komplizen verurteilt
Falscher Häftling entlasssen
Neue Sicherheitsmaßnahmen

Wie sein Anwalt Werner Tomanek eine Vorabmeldung der Gratiszeitung “Heute” bestätigte, hatte sich der Mann am Dienstagvormittag bei der Polizei gestellt. Geflüchtet war er, in dem er einfach die Papiere eines um zwölf Jahre älteren Zellengenossen an sich nahm, der auf freien Fuß gesetzt hätte werden sollen.

Häftling Nikola B. war im Ausland

Tomanek war mit dem gebürtigen Serben, den er vor Gericht vertrat, über dessen Ehefrau in Kontakt gewesen, wie er zur APA sagte. “Er dürfte im Ausland gewesen sein”, sagte der Strafverteidiger. Seit etwa zehn Tagen sei klar gewesen, dass der des Einbruchs Verdächtige zurückkehren wollte. Am Dienstag stellte er sich in Begleitung des Anwalts und eines Reporters der Polizei, konkret der Außenstelle Mitte des Landeskriminalamts. In der Justizanstalt wusste man zu Mittag noch nichts von der Rückkehr des U-Häftlings, ebenso wenig bei der Staatsanwaltschaft. Laut Tomanek sollte er am Nachmittag überstellt werden.

Nikola B. zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt

Nikola B. soll mit den beiden Mittätern zwischen Dezember 2010 und Februar 2011 im Raum Wien sowie im Raum Innsbruck 32 Wohnungseinbrüche verübt haben, wobei sich die Bande auf Einfamilien-und Reihenhäuser konzentriert hatte. Laut Staatsanwaltschaft Wien verschafften sich die Eindringlinge über Balkone und aufgehebelte Tür- bzw. Fensterrahmen Zutritt in die Objekte, wo sie Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände zusammenrafften und entsprechend bereichert das Weite suchten. Die Beute soll insgesamt 97.000 Euro ausgemacht haben.

Die Komplizen des 31-Jährigen wurden in seiner Abwesenheit wegen gewerbsmäßigen schweren Einbruchsdiebstahls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein 39-jähriger, mehrfach vorbestrafter Serbe erhielt viereinhalb Jahre, ein bisher nicht einschlägig vorbelasteter 35 Jahre alter serbischer Staatsbürger drei Jahre unbedingt. Seine Ehefrau wurde nach fünfeinhalb Monaten U-Haft freigesprochen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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