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Flöttls Liegenschaft verschwand im "Bermudaloch"

Ein erbitterter Streit über eine Liegenschaft von Wolfgang Flöttl auf Bermuda hat am Donnerstag nachmittag den Großteil der Verhandlung im BAWAG-Prozess dominiert.

Besonders der BAWAG-Privatbeteiligtenvertreter Wolfgang Brandstetter wollte von Flöttl wissen, wieso er diese Liegenschaft zwar der BAWAG als Kompensation für die 1998 erlittenen Verluste vertraglich übertragen habe, das Grundstück jedoch behielt: „Mich interessiert dieses Bermudaloch, in dem die Liegenschaft verschwunden ist“, sagte Brandstetter.

Das Grundstück in bester Lage auf Bermuda hatte Flöttl gemeinsam mit seinen Liegenschaften in London und auf den Bahamas in einer Vereinbarung als Schadensersatz für die erlittenen Verluste der BAWAG vermacht. Weil laut Flöttl gemäß der Rechtslage auf Bermuda die Übertragung von Grundstücken auf eine ausländische Firma nicht möglich ist, hatte er es aber behalten, später mit einer Hypothek von rund 12 Mio. Dollar belehnt und erst im Vorjahr um 20 Mio. Dollar (14,6 Mio. Euro) verkauft. Die BAWAG erhielt nichts vom Verkaufserlös.

Flöttl versuchte heute zu erklären, dass er zwar damals eine Übertragungsvereinbarung unterschrieben hatte, allerdings nur „unter Druck Elsners“. Das Grundstück konnte er aufgrund der Rechtslage nicht übertragen, genauso wie er nicht einen Vertrag erfüllen könne „wenn man Prostituierte verkauft“, weil das nämlich illegal sei. „Wäre es rechtlich möglich gewesen, einen allfälligen Wert aus einem Verkauf zu verpfänden?“, fragte Brandstetter. Er wollte das Grundstück ja gar nicht übertragen, er sei aber von Elsner dazu genötigt worden, so Flöttls Antwort.

Auch dem BAWAG-Anwalt Brandstetter warf Flöttl heute im Zuge des Wortgefechts eine Drohung vor: Dieser habe in der Pause seinen eigenen Anwalt, Herbert Eichenseder, bedroht, er werde seinen Vater Walter Flöttl wegen Betrugs anzeigen, wenn er nicht das Penthouse räume, sagte Wolfgang Flöttl. Eichenseder widersprach den Angaben seines eigenen Mandanten, der BAWAG-Anwalt Brandstetter habe ihn nicht bedroht, sondern es gebe Vergleichsverhandlungen mit der BAWAG über das Penthouse, in denen auch angedeutet wurde dass die BAWAG ein Verfahren anstreben könne. „Sie haben das nicht als Drohung aufgefasst?“, fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner. „Nein“, so der Flöttl-Verteidiger.

Auffällig war für BAWAG-Anwalt Brandstetter auch, dass Flöttl die Verträge über die Liegenschaft auf Bermuda nicht der Sonderkommission bei ihrem Besuch in New York herausgab, so dass das Gericht erst durch den Handordner von Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz von den Verträgen Kenntnis erlangt habe. „Die Bank wollte niemals dort einziehen“, betonte Nakowitz, man habe nur den Verkaufserlös für die BAWAG sichern wollen. Die Bermuda-Rechtslage hätte Flöttl nicht gehindert, den Verkaufserlös an die BAWAG zu übertragen. Die BAWAG habe sich acht Jahre lang nicht um die Liegenschaft auf Bermuda gekümmert, entgegnete Flöttl, „weil sie wussten dass sie es nicht haben kann“.

Wie BAWAG-Anwalt Brandstetter am Rand der Verhandlung vor Journalisten ausführte, müsste die Frage eines möglichen Betrugs durch Flöttl geprüft werden, sollte er schon 1998 als einziger gewusst haben dass die Liegenschaft nicht übertragbar sei, dies aber trotzdem unterschrieben haben. Da Flöttl das Grundstück verkaufte, ohne den Erlös der BAWAG zu übereignen, müsse auch der Verdacht auf betrügerische Krida geprüft werden.

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