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Flöttl-Telefonat mit Elsner zu Geständnis abgespielt

Ein Telefonat zwischen Flöttl und Elsner über das von Flöttl verfasste Geständnis zu den von ihm verursachten Spekulationsverlusten von über 400 Mio. Euro mit Uni-Bonds ist am Mittwoch im Gerichtssaal abgespielt worden.

Flöttl rief Elsner nach eigenen Angaben am 14. Dezember 2000 in Wien an und zeichnete das Telefonat damals auf. Richterin Claudia Bandion-Ortner las das Telefonat heute zuerst vor, dann wurde die Aufnahme auch abgespielt. Darin wird über die Ausfertigung eines schriftlichen Flöttl-Geständnisses gesprochen, mit dem Elsner damals den Bank-Vorstand „beruhigen“ wollte.

In dem Telefonat sagte Elsner, „Ich hab was konzipiert in der Sache, über die wir gestern geredet haben“. Flöttl meinte dann etwas später, „die haben dann keinen Zugriff darauf?“, da er offenbar besorgt war, dass die anderen BAWAG-Vorstände das Geständnis gegen ihn verwenden könnten. „Das will niemand verwenden“, beruhigte Elsner. „Dafür ist ja niemand verantwortlich von euch“, meinte Flöttl dann. „Ja eben, und das muss herauskommen, dass wir eine Vereinbarung hatten, die dann anders gelaufen ist“.

Über den Zeitpunkt des Telefonats entstand daraufhin zwischen Flöttl und Elsner bzw. ihren Anwälten ein Streit: Während Flöttl vom Datum 14. Dezember 2000 sprach, kann das Gespräch laut Elsner erst später geführt worden sein. Denn im Telefonat spreche er auch von BAWAG-Vorständen, die die Bilanz nicht unterschreiben wollten, als Begründung für seine Forderung nach einem Geständnis Flöttls. Diese Bedenken der Vorstände seien aber erst später gekommen. Die Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner bestätigten heute, sie hätten erst später Bedenken geäußert, die BAWAG-Bilanz für das Jahr 2000 zu unterschreiben.

Flöttl habe im Geständnis selber erklärt, er sei völlig mittellos und habe sich nicht bereichert, betonte Elsner heute. Er wollte damals durch das Schriftstück Klarheit schaffen, dass der Vorstand nicht schuld sei an den Verlusten. Wäre der Vorstand nämlich schuld gewesen, hätte er wohl zurücktreten müssen, meinte der damalige Bank-Chef. Das Geständnis Flöttls habe er dann den übrigen Bank-Vorständen gezeigt. „Mir war nicht ganz klar, was er im Geständnis haben wollte“, sagte Flöttl.

„Warum haben Sie das Gespräch aufgenommen“, fragte die Richterin Flöttl. „Um mich zu schützen, um zu zeigen, dass hier ein Auftrag vorliegt von Elsner für ein Geständnis“, erklärte Flöttl.

Die Richterin fragte Elsner, warum er damals Flöttl nicht angezeigt habe, da sich dieser nach Elsners Darstellung doch vereinbarungswidrig verhalten habe, als er in Uni-Bonds selber investiert und fast alles Kapital verloren hatte. Wenn Flöttl die Vereinbarungen gebrochen habe, wäre das doch Untreue bzw. Betrug. „Wir wollten uns ja nicht selbst anzünden“, argumentierte Elsner. Ziel sei es gewesen, die neuen Verluste nicht öffentlich werden zu lassen. Diese Geheimhaltung sei aus Verantwortung für die Bank erfolgt.

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