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Flöttl: Rechtsabteilung nie eingebunden

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Die Rechtsabteilung der BAWAG sei nie in die Geschäfte mit Wolfgang Flöttl eingebunden gewesen, sagte deren frühere Leiterin Uta Kraft als Zeugin im BAWAG-Prozess aus.

Die mittlerweile pensionierte Juristin leitete von 1994 bis Ende März 2007 die Rechtsabteilung der Bank. Von der Wiederaufnahme der Sondergeschäfte mit Flöttl im Jahr 1995 habe sie aus Zeitungsmeldungen erfahren, die Verträge dazu seien den hausinternen Juristen nie gezeigt worden, erklärte Kraft heute im Zeugenstand. Andere internationale Kreditverträge der Bank hingegen seien der Rechtsabteilung schon vorgelegt worden. Warum die Flöttl-Verträge nie von den Juristen geprüft worden seien, wisse sie nicht, „das war eine Entscheidung des Vorstands“, erklärte Kraft. Dass die BAWAG bei den sogenannten „Pariser Verträgen“ mit Flöttl nach den ersten großen Verlusten im Oktober 1998 von der Anwaltskanzlei Willkie, Farr & Gallagher vertreten wurde, die eigentlich die Kanzlei Flöttls war, sei unüblich, denn normalerweise vertrete ein Anwalt nicht beide Vertragsparteien, meinte Kraft. Beim Anwalt von Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, stieß die Juristin damit auf heftigen Widerspruch: Laut Schubert sei es etwa beim Kauf einer Eigentumswohnung durchaus üblich, dass nur ein Anwalt herangezogen werde. Der mitangeklagte BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker empörte sich: „Wenn man das aus Sparsamkeit gemacht hat, wird aus einem Rechenstift ein Blindenstock“, kritisierte er heute vor Gericht, dass die BAWAG damals keine internationale Kanzlei engagiert habe, die ausschließlich die Interessen der Bank vertrete. Er selber sei in die Pariser Verträge mit Flöttl nicht involviert gewesen. Bei Geschäften die er zu verantworten hatte, etwa max.mobil, habe er jedenfalls eine Kanzlei mit internationaler Erfahrung eingebunden. Staatsanwalt Georg Krakow interessierte sich besonders für die Arbeit des Restrukturierungsteams, in dem Kraft mitarbeitete und wo der Refco-Kredit und die Flöttl-Verluste sowie deren Verschleierung aufgearbeitet wurden. Die ganze Entwicklung habe mit dem 350-Millionen-Euro-Kredit der BAWAG an den US-Broker Refco im Oktober 2005 begonnen. Die US-Anwälte der Bank hätten mitgeteilt, dass die Rolle der BAWAG in den USA „nicht nur als Opfer, sondern auch als Mittäter“ gesehen werde. Die US-Anwälte hätten dann in der BAWAG Interviews durchgeführt und so seien die Vorgänge schrittweise aufgedeckt worden. „Aus den USA kamen Signale, dass Refco auch der BAWAG geholfen hätte, zu bilanzieren, und Depotauszüge schickte, die nicht richtig sind“. Dabei ging es laut Kraft auch um Ultimo-Kredite. Das Restrukturierungsteam der BAWAG wurde zunächst von den heute Angeklagten Peter Nakowitz und Christian Büttner, damals BAWAG-Vorstände, geleitet. Auch der heute als Zeuge einvernommene Anton Kampelmühler, früher KPMG-Prüfungsleiter der BAWAG und heute Geschäftsführer der BAWAG-Tochtergesellschaft Stiefelkönig, war im Restrukturierungsteam, laut Kraft entsandt vom damaligen BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler und dem BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz – heute beide auf der Anklagebank. Auf die von Richterin Claudia Bandion-Ortner im Verfahren an die Zeugen bereits oft gestellte Frage, „Wer ist denn schuld an dem Ganzen?“, antwortete Kraft nur indirekt: „Man hätte spätestens 1998, wie die ersten Verluste eingetreten sind, das offenlegen und reparieren müssen, dann wäre es sicher gegangen“.

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