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Flöttl Junior wieder einvernommen

Der Investmentbanker Wolfgang Flöttl, Partner der angeschlagenen BAWAG bei den verlustreichen Karibik-Spekulationen, ist am Mittwoch in Wien neuerlich einvernommen worden.

Einen Haftbefehl gegen sich fürchtet er nicht. Er habe nichts Illegales getan, sagte Flöttl am Rande der Einvernahme durch den Staatsanwalt gegenüber dem ORF-Mittagsjournal. „Schlechte Geschäfte sind noch kein illegaler Akt“.

Wie berichtet wollte Flöttl jun. bei seiner Einvernahme alle „Zahlungsbelege“ für jene Überweisungen übergeben, die er nach Verkauf der Bildersammlung an von der BAWAG genannte Stiftungen durchgeführt hat. Er habe seine Kunstwerke verkauft, „wir konnten jeden Erlös darstellen, wir konnten auch jede Überweisung dieser Erlöse von uns an die BAWAG oder von der BAWAG genannte Institutionen oder Personen darstellen“, so Flöttl.

Flöttl wollte, wie es im Vorfeld der Aussage geheißen hatte, im Detail offen legen, welche Stiftung an dem Verkauf seiner Bildersammlung im Jahr 2005 welchen Betrag erhalten hat. Die Staatsanwaltschaft werde dann nach der Flöttl-Aussage erstmals feststellen können, ob und welche Beträge in den Stiftungen verblieben sind oder ob die gesamten Gelder an die BAWAG weiter überwiesen wurden. Und er wollte, wie seine Vertretung zuvor bereits angekündigt hatte, mit der Offenlegung aller Zahlungen an die Stiftungen im BAWAG-Umfeld den Beweis antreten, dass er persönlich keine Gelder zurückgehalten hat.

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