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Flöttl: "Ich hab das Geld nicht gestohlen"

Nicht vorliegende Belege für die verlustreichen Anlagegeschäfte der BAWAG durch Investmentbanker Wolfgang Flöttl im Jahr 1999 haben auch am Montagnachmittag das Gericht im BAWAG-Prozess beschäftigt.

„War es nicht in Ihrem Interesse, die Unterlagen aufzuheben, um zu beweisen, dass es die Verluste gab?“ Helmut Elsners Anwalt, Wolfgang Schubert, will wissen, ob Flöttl überhaupt nachweisen könne, dass er ein Investment im fraglichen Zeitraum gemacht habe.

Die Behauptung, es gebe keine Unterlagen, sei „Quatsch“, es gebe “4.000 Unterlagen“, wehrte sich Flöttl. Es seien Unterlagen über alle Geschäfte vorhanden, „nur nicht für die Dollar-Yen-Optionen“, aber die Dokumente seien über die Gegenseite der Optionsgeschäfte, die als „Counterparty“ fungierende Investmentbank Morgan Stanley zu bekommen.

„Ich hab’s nicht gestohlen, Frau Rat. Sonst würd’ ich mich aufhängen oder in Brasilien sitzen. Aber deshalb sitz’ ich ja hier“, erklärte Flöttl. Er habe „nichts zu verbergen“ und werde sich um die Beschaffung der Unterlagen bemühen.

Laut Flöttl war die Strategie von der BAWAG vorgegeben, er habe in den fallenden Yen investieren müssen. Er habe 1999 klar im Auftrag im BAWAG gehandelt. Die heute als Zeugin einvernommene Ernst & Young-Wirtschaftsprüferin Elisabeth Glaser ist der Ansicht, Flöttl hätte sehr wohl das von der BAWAG übertragene Geld auch so disponieren können, dass es zu keinem Totalverlust gekommen wäre.

Auf die Frage, wo die Unterlagen für die Millionen-Verlustgeschäfte seien, antwortete Flöttl: „Man kann sie suchen“. Er verwies auf die Gegenseite der Geschäfte (die „Counterparty“), das Investmenthaus Morgan Stanley, dort könnte sich das Gericht an Zoe Cruz wenden. Zudem lägen Unterlagen für seine Geschäfte 1998 und 2000 beim Wirtschaftsprüfer Arthur Andersen.

Ein in der Branche übliches Verzeichnis der Devisenhändlerorganisation (foreign exchange dealers directory) will Flöttl nicht kennen, als Richterin Bandion-Ortner die kleinen roten Büchlein zückte. Für den Finanzspezialisten Christian Büttner, einer der Angeklagten, sind diese „Hambros“-Verzeichnisse jedoch sehr wohl ein Begriff. Diese Bücher würden in Trading Rooms verwendet, erläuterte Büttner.

Ob Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner nicht auf Abrechnungen über 1999 bestanden habe, will die Richterin wissen. Er habe „keinen Zweifel“ gehabt, dass Flöttl vereinbarungsgemäß investiert habe, so Elsner. „Wir hatten keinen Grund für Misstrauen zum damaligen Zeitpunkt“. Jetzt sei das anders, so Elsner. Er verweist auf Flöttls Behauptung, dass Druck auf ihn ausgeübt worden sei, „was ein totaler Blödsinn ist“. Das von Flöttl vorgelegte Tonband sei „vermutlich manipuliert“, es komme ihm eigenartig vor. „Mein Empfinden zu diesen Dingen ist heute ein anderes als damals“.

Flöttl verweist auf hohe Ablösezahlungen an seine Händler, die einen Teil des von der BAWAG gewährten Betriebsmittelkredits verschlungen hätten. Das habe der ganze Vorstand wissen müssen. Damalige BAWAG-Vorstandsmitglieder bestreiten diese Darstellung: Es habe keine Diskussion über die Ablösen an Trader gegeben, meinte Christian Büttner, das sei nicht so gesagt worden. „Von Ablösen war überhaupt nicht die Rede“, sagte auch Hubert Kreuch. Josef Schwarzecker verweist darauf, dass Flöttl gesagt habe, er werde „sehr sehr vorsichtig agieren im Yen“. Flöttl kontert: „Wie ich eine Option auf eine fallende Währung vorsichtig machen soll, versteh ich nicht“.

Aus Sicht des damaligen Protokollführers Peter Nakowitz sollte der Kredit die Kosten für „Restrukturierungen“, sprich das Herunterfahren des Geschäfts, umfassen. Zwettler sah den Kreditzweck darin, damit den laufenden Betrieb und die Handelstätigkeit zu finanzieren. „Der Ophelia-Kredit war nie so zu verstehen, dass er im Auftrag der BAWAG Veranlagungen durchziehen sollte“.

Auch Elsner kann sich an das geplante „Herunterfahren“ der Flöttl-Firma Ross Capital erinnern. Es sei aber weder bekannt noch gewollt gewesen, dass er (Flöttl; Anm.) mit dem Betriebsmittelkredit noch einmal Dollar-Yen-Geschäfte durchführe.

Die Geldflüsse seien belegbar, versichert Flöttl. Die Frage von Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert, ob Flöttls verschiedene Standorte – auf den Bermudas, in London, in New York – EDV-mäßig vernetzt waren, kann Flöttl nicht beantworten: Das wisse er nicht, er sei „kein Computerfachmann“.

Schubert wunderte sich, dass Flöttl eine Taxirechnung vom Oktober 1998 in New York exakt vorlegen konnte, aber nicht in der Lage sei, den von ihm verursachten Totalverlust zu dokumentieren. Flöttl entgegnete, „Die Taxirechnung habe ich mit der Kreditkarte bezahlt“. Er werde die Belege vorlegen, argumentierte Flöttl wortreich. Schubert stelle Dinge fest, „die nicht wahr sind“, „wie ein Politiker“.

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