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Flöttl: Habe keine Unterlagen von Verlustgeschäften

Bei der Befragung der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl, als Zeugen im BAWAG-Prozess am Montag ist es auch um die Geschäfte von Wolfgang Flöttl mit den von der BAWAG übermittelten Geldern gegangen.

Richterin Claudia Bandion-Ortner fragte den Angeklagten Flöttl, ob er die Unterlagen für diese Verlustgeschäfte von 1998 bis 2000 aufbewahrt habe. „Ich habe keine Unterlagen, ich bin auch nicht verpflichtet, sie aufzuheben“, entgegnete Flöttl. Die Unterlagen habe er der Firma Arthur Andersen für Verlustbestätigungen übermittelt.

Selbst aufgehoben habe er die Unterlagen nicht, weil er sein Büro auf Bermuda im Jahr 2000 geschlossen habe und auf Bermuda ohnehin keine Steuerpflicht herrsche, betonte Flöttl. Der Anwalt von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, bezweifelte Flöttls Angaben: „Das waren die bedeutendsten Verluste Ihres Lebens, die Ihre wirtschaftliche Existenz beinahe gefährdet haben“, gab er zu bedenken und fragte Flöttl direkt: „Haben Sie Unterlagen vernichtet?“ Die Geschäfte könnten leicht bei seinen Geschäftspartnern, darunter die Investmentbank Morgan Stanley, zurückverfolgt werden, verteidigte sich Flöttl.

Der Besuch in Flöttls Büro in New York gemeinsam mit österreichischen Behördenvertretern sei keinesfalls eine „Hausdurchsuchung“ gewesen, sondern eine freiwillige Nachschau, erläuterte Zeuge Schwarzbartl seine Recherchen. In die Grundgeschäfte Flöttls, also dessen Spekulationen, habe er keinen Einblick bekommen. Insgesamt hätten die Unterlagen, die die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beauftragten Prüfer vorgefunden hätten, nicht ausgereicht, um sich ein Gesamtbild von den Geschäften der BAWAG mit Flöttl zu machen. Warum bei Flöttl keine Beschlagnahmung von Dokumenten durchgeführt wurde, das hätten die Behörden ihnen nicht erklärt, sagte Schwarzbartl.

Anwalt Schubert wollte von Schwarzbartl auch wissen, wie sich der Währungsverfall des Dollar gegenüber dem Yen bei den Flöttl-Geschäften ausgewirkt habe. „Ich hatte keinen Einblick in die Grundgeschäfte (Flöttls, Anm.), ich kann dazu nichts sagen“, erklärte Schwarzbartl. Vom Verlust-Audit von Arthur Andersen, das die Flöttl-Verluste bestätigen sollte, habe er nur eine Zusammenfassung gesehen. Gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA) habe er angeregt, „dass wir gerne weitere Unterlagen hätten“, aber „uns wurde nichts zur Verfügung gestellt“, berichtete Schwarzbartl.

Persönliche Bereicherung von BAWAG-Vorständen schloss Schwarzbartl dezidiert aus. „Kickback-Zahlungen hat es nicht gegeben, daher auch keine persönliche Bereicherung“, betonte Schwarzbartl. Ob es zu Kickback-Zahlungen bei den Gesellschaften von Flöttl gekommen sei, könne er nicht sagen, da die Flöttl-Gesellschaften außerhalb des Prüfbereiches von Ernst & Young gelegen seien.

Elsner-Anwalt Schubert ortete in seiner Befragung der Zeugen einen einseitigen Informationsfluss zu den Prüfern, da sie nur bei Einvernahmen von Flöttl anwesend gewesen seien, nicht aber bei den Einvernahmen der anderen Angeklagten. „Wir wurden gebeten, bei Flöttl-Einvernahmen teilzunehmen, für andere Einvernahmen gab es diese Einladungen nicht“, erläuterte Schwarzbartl. Einen Teil der anderen Einvernahmeprotokolle konnten die beiden Prüfer lesen.

Der Treuhänder Kuno Frick sen. habe ihm berichtet, dass die BAWAG schon zur Jahresmitte 1998 mit dem Wunsch nach Stiftungen an ihn herangetreten sei, sagte Zeuge Schwarzbartl. Der erste große Verlust mit Flöttl war jedoch erst im Herbst 1998 aufgetreten. „Haben Sie eine Erklärung, mit welchen Verlusten die BAWAG Mitte des Jahres konfrontiert gewesen wäre?“, fragte die Richterin. „Nein“, antwortete Schwarzbartl.

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