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Flöttl übertrug sein Vermögen an BAWAG

Nach Bekanntwerden des "Totalverlusts" bei den Spekulationsgeschäften von Wolfgang Flöttl im Jahr 1998 hat die Bank das Privatvermögen des glücklosen Spekulanten übertragen bekommen - laut Flöttl auf Druck von Generaldirektor Elsner.

Ein von Helmut Elsner, Flöttl und Peter Nakowitz unterfertigtes Schreiben bestätigt das „Settlement der USD-Sondergeschäfte“ zwischen BAWAG und Flöttl. Das Papier sei in Paris unterschrieben und offenbar rückdatiert worden. Darin heißt es wörtlich:

„Die Bank für Arbeit und Wirtschaft AG bestätigt hiermit, dass das Settlement der USD-Sondergeschäfte, und hier vor allem der Ankauf von Liegenschaften in London, Bermuda und Bahamas, sowie der Ankauf einer Sammlung von Impressionisten und anderen Meisterwerken aus dem der BAWAG nicht verpfändeten Privatvermögen von Herrn Dr. Flöttl, ausschließlich auf Wunsch der BAWAG und unter Zustimmung von Herrn Dr. Flöttl erfolgt. Die BAWAG hat sich zu dieser Vorgangsweise entschlossen, um unabsehbaren Schaden – der bei etwaigen Alternativlösungen entstanden wäre – von der Bank abzuwenden.“

In einem Zusatzschreiben wurde festgelegt, dass Flöttl im Nachhinein nicht belangt werden könne, wenn der Wert nicht den Schätzungen der BAWAG entsprach. Der Wert von Kunstwerken sei subjektiv und abhängig vom Verkaufszeitpunkt. Flöttl sagte heute sinngemäß: Es ist möglich, dass der Picasso, für den ich 48 Mio. Dollar bezahlt habe, für 100 Millionen verkauft wird, wenn bei einer Auktion nur zwei dabei sind, denen es das wert ist.

Zudem wurde vereinbart, dass die Vermögensübertragung auch dann erfolgen soll, „wenn Flöttl nicht mehr lebt“. Der selbst herzkranke Elsner meinte dazu heute: „Er hätte ja einen Herzinfarkt haben können oder es hätte ihm ein Ziegel auf den Kopf fallen können“.

Zuvor erklärte Elsner dem Gericht, warum weder die Bankenaufsicht oder der Staatskommissär von den Verlusten informiert worden sei: Die vorgeschriebene Amtsverschwiegenheit sei für ihn kein Argument gewesen, er habe in seinen 48 Dienstjahren wiederholt das Durchsickern geheimer Informationen erlebt.

Das Einhalten der Stillschweigevereinbarung habe sich bewährt, argumentierte Elsner – „von 1998 bis 2002 ist ja nichts hinausgegangen“. Denn der Vorstand wisse, „was Bankgeheimnis bedeutet und hat sich daran gehalten“, so Elsner bei seiner Einvernahme im Wiener Landesgericht heute, Donnerstag. „Wenn wir die Bankenaufsicht informiert hätten, wäre alles in Öffentlichkeit gelandet.“

Zudem habe er „ersucht“, dass die Vorstandsmitglieder nicht auf eigene Faust Rechtsanwälte in dieser Causa konsultierten. Sonst hätte es ein „Durcheinanderschwirren“ unterschiedlicher Rechtsmeinungen gegeben“, rechtfertigt Elsner diese Maßnahme. Untersagen können hätte er rechtliche Beratung aber nicht, sagte er.

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