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Flöttl als dritter Angeklagter teilgeständig

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Mit seinem heute abgelegten Teilgeständnis wegen Beitrag zur Untreue betreffend des Kredits "Ophelia" ist Wolfgang Flöttl nun bereits der dritte Angeklagte im BAWAG-Prozess, der seine Verantwortung von "nicht schuldig" auf teilschuldig ändert.

Ein “umfassendes” und “reumütiges” Geständnis ist – im Falle einer Verurteilung – bei der Strafbemessung als Milderungsgrund zu werten.

Erster teilgeständiger Angeklagter war am 26. November 2007 der frühere BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler, der sich in einem dramatischen Vortrag zu den Anklagepunkten Untreue und Bilanzfälschung teilweise schuldig bekannte. Laut Staatsanwalt Georg Krakow umfasst Zwettlers Geständnis allerdings nur für ein Drittel der ihm zur Last gelegten Schadenssumme.

Zwettler hatte mit bebender Stimme und zitternden Händen eine vorbereitete Erklärung vorgelesen. Er müsse “aus heutiger Sicht zugestehen, dass ich bei Teilen meiner Handlungen die Grenzen der Strafbarkeit überschritten habe”, sagte er und gestand, sich damit der Untreue und der Bilanzfälschung schuldig gemacht zu haben. Schon im Herbst 1998 sei ihm “das konkrete Risiko” der Geschäfte der BAWAG mit Flöttl klar geworden. Nach dem Totalverlust hätte er erkannt, dass die Sicherheiten, die Flöttl der BAWAG präsentierte, nicht dem dargestellten Wert entsprachen. “Obwohl ich das erkannt habe, bin ich nicht aufgestanden und habe nicht die Stopptaste gedrückt. Mein Motto war ‘Augen zu und durch’. Das bedaure ich unendlich”, zeigte Zwettler Reue.

Als zweiter geständiger Angeklagter folgte zwei Tage nach Zwettler dann der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, der sich am 28. November 2007 hinsichtlich einer – ihm gar noch nicht vorgeworfenen – Bilanzfälschung teilweise für schuldig bekannte. Weninger hatte gemeinsam mit dem damaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch Anfang 2001 eine ÖGB-Garantie für die durch die Verluste angeschlagene BAWAG abgegeben. Er gebe zu, dass die Anfang 2001 abgegebene ÖGB-Garantie nicht in den Büchern der ÖGB-Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und der ÖGB-Privatstiftung Solidarität ausgewiesen sei, gestand Weninger. Dies war noch gar nicht Bestandteil der Anklage, wurde aber am selben Tag noch vom Staatsanwalt in die Anklage aufgenommen.

Als dritter geständiger Angeklagter legte heute Flöttl ein Geständnis ab, allerdings nur wegen Beitragstäterschaft zur Untreue bei einem ihm gewährten Kredit in Höhe von 90 Mio. Dollar. Er habe beim Erhalt des Betriebsmittelkredits “Ophelia” nach den ersten großen Verlusten im Jahr 1998 nicht sicher sein können, dass er den Kredit zurückzahlen könne. “Ich war mir ursprünglich keiner Schuld bewusst”, meinte Flöttl heute. Auch er selber habe schließlich viel Geld verloren und versucht, seinen Beitrag zur Wiedergutmachung der Verluste zu leisten. Über die Feiertage habe er sich aber jetzt alles noch einmal überlegen können und sei zu dem Schluss gekommen, dass sein Verhalten betreffend des Kredits “Ophelia” nicht korrekt gewesen sei, auch im rechtlichen Sinn.

“Zum Zeitpunkt der Geldannahme konnte ich nicht sicher sein, dass ich das zurückzahlen kann”, gestand Flöttl ein. “Das tut mir sehr leid”. Große Emotionen wie Zwettler zeigte Flöttl heute bei seinem Geständnis aber keine, nachher wirkte er heiter. Flöttl belastete gleich andere Angeklagte: Neben ihm habe auch der gesamte BAWAG-Vorstand gewusst, dass er vermutlich den Kredit nicht zurückzahlen könne, versicherte Flöttl.

Glaubt das Gericht den heutigen Angaben Flöttls, so wäre er wegen Beitrags zur Untreue, der mitangeklagte Ex-BAWAG-Vorstand wegen Untreue zu verurteilen. Würde das Gericht den Angaben Flöttls zum Wissensstand des BAWAG-Vorstands nicht glauben, so wäre Flöttl wegen Betrugs zu verurteilen, hieß es von Seite eines Juristen. Denn dann hätte er ja den Kredit angenommen, obwohl er an einer Rückzahlung zweifelte, und den Kreditgeber betrogen. Zwar liege sowohl die Strafdrohung bei Betrug und Untreue bei dieser Schadenshöhe bei bis zu zehn Jahren Haft. Eine Beitragstäterschaft zur Untreue könne aber möglicherweise etwas geringer bestraft werden als eine Haupttäterschaft bei Betrug, so der Experte.

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