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Fischskandal in Salzburg: Beamter vor Gericht

Österreich - Im Zusammenhang mit einem Fischskandal stand am Donnerstag ein Lebensmittelkontrolleur wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor einem Salzburger Schöffengericht.

Der 47-jährige Magistratsbeamte soll der Nordsee-Tochter „Cerny und Nordsee FischhandelsgmbH“ in Salzburg jahrelang die Kontrollen vorangekündigt haben. Nach einer anonymen Anzeige tauchte am 15. Dezember 2005 rund 8.800 Liter verdorbene Ware auf.

Die Staatsanwaltschaft vermutet „Freunderlwirtschaft“ als Tatmotiv, denn der mittlerweile gekündigte Niederlassungsleiter war der Nachbar des Angeklagten. „Er hat die Stichproben nicht gezogen, sondern sich vorbereitete Proben von drei Mitarbeitern der Firma Nordsee geben lassen.“ Deshalb habe der Beamte des Markt- und Veterinäramtes in den Jahren 2000 bis November 2005 auch keine Mängel in dem Betrieb festgestellt.

Die anonymen Anzeige rief Lebensmittelpolizisten und Kriminalbeamte auf den Plan. Sie fanden bei der unangekündigten Stichprobenkontrolle im Dezember 2005 katastrophale Zustände vor. Ganze Paletten mit abgelaufenen Waren seien zum Teil mit Hilfe eines Heizstrahlers aufgetaut, dann umetikettiert und als Frischware verkauft worden, heißt es in der Anklageschrift. „Räucherfisch wurde im Umkleide- und Büroraum aufbewahrt, die großen Fische lagen in der Gemeinschaftsdusche.“

Von 17 amtlichen Stichproben waren acht verdorben, sechs Proben verstießen gegen die Lebensmittelhygieneverordnung. Eine Gesundheitsgefährdung wurde aber nicht festgestellt. Die verdorbene Ware musste von der Tierkörperverwertung entsorgt werden.

Auch dem Ex-Niederlassungsleiter blüht bald ein Prozess. Er muss sich mit zwei weiteren Kollegen wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz am 5. Juni vor einem Salzburger Bezirksrichter verantworten. Nordsee Österreich hat mittlerweile fast das halbe Personal ausgetauscht und die Qualitätsrichtlinien verschärft.

“Nicht schuldig.”

Der Magistratsbeamte beteuerte seine Schuldlosigkeit. „Die Vorwürfe beruhen nur auf Gerüchten von Mitarbeitern, die in keiner Weise wahr sind. Ich habe weder Kontrolltermine verraten noch vorbereitete Proben entgegengenommen.“ Zu dem Niederlassungsleiter habe er keine private Beziehung gepflegt. Der Vorsitzende Richter Manfred Seiss vertagte die Verhandlung zur weiteren Zeugeneinvernahme.

Die unangekündigte Überprüfung durch die Lebensmittelpolizei sei am 15. Dezember bereits ab 5.00 Uhr erfolgt, erklärte der bisher unbescholtene Mann. Von den Mängeln habe er bei seinen Routinekontrollen sowie den Aktions- und Schwerpunktproben, die vom Bundesministerium angeordnet wurden, nichts bemerkt. „Wir führten die Kontrollen während der Amtszeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr durch. Wärmelampen und Heizstrahler habe ich da nie gesehen.“ Zudem seien Schwerpunktaktionen nicht auf den Betrieb, sondern auf das Produkt selber bezogen. Da könne es schon sein, dass die Firmen vorher telefonisch informiert würden.

Warum ihm die Missstände nicht vorher aufgefallen waren, dass beispielsweise aufgetauter Fisch ein neues Ablaufdatum erhalten habe, wollte das Gericht wissen. Damals habe er im Jahr in 500 Betrieben etwa drei Proben pro Kontrolle gezogen. Bei der Nordsee sei ihm außer einem einzigen Mal nie etwas aufgefallen. In einer riesigen Tiefkühltruhe hätte sich sehr wohl Fisch aus den Jahren 2003 und 2004 befunden. Da aber „Warenmuster“ darauf stand, sei er davon ausgegangen, dass die abgelaufenen Waren „nicht in den Verkehr gesetzt werden“.

„Schützenhilfe“ bekam der Beamte von der Leiterin der Lebensmittelpolizei, die als Zeugin auftrat. „Das Bild in einem Betrieb, in dem mit Wasser gearbeitet wird, kann sich sehr schnell ändern. Wenn wirklich gravierende Mängel aufgetreten wären, hätten wir den Betrieb umgehend geschlossen.“ Es sei durchaus möglich, dass bei Stichproben keine abgelaufene Ware gefunden werde. Bei der Kontrolle im Dezember habe die Lebensmittelpolizei im Kühllager verdorbenen Fisch neben unverdorbenen entdeckt. Im Gegensatz zu Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat gab sie 4.000 Kilogramm abgelaufene „Entsorgungsware“ an. Der Niederlassungsleiter sei darüber sichtlich überrascht gewesen.

Wenn Kontrollen vom Gesundheitsministerium vorgesehen seien, wo beispielsweise der Nitratgehalt von Waren überprüft werde, könne es schon sein, dass bei den Betrieben telefonisch nachgefragt werde, ob dieses Produkt dort überhaupt verkauft werde, erläuterte die Zeugin. Vor dem 15. Dezember sei nie eine Beschwerde bei der Lebensmittelpolizei eingangen. Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Gärtner, plädierte auf einen Freispruch. Es gebe keinen einzigen Beweis, dass sein Mandant einen Amtsmissbrauch begangen habe.

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