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Finanzstrafreform und Betrugsbekämpfung passieren Ministerrat

Die Reform des Finanzstrafgesetzes und des Betrugsbekämpfungsgesetzes haben am Dienstag doch noch den Ministerrat passiert.
Regierung arbeitet wieder

Mit dem Paket soll Steuerhinterziehung effizienter bekämpft werden, auch will man die Steuerflucht stoppen, die organisierte Schattenwirtschaft austrocknen und Sozialmissbrauch unterbinden. Dazu soll unter anderem auch eine eigene Finanzpolizei durch die Zusammenlegung bestehender Organisationseinheiten geschaffen werden.

Finanzminister Josef Pröll (V) freute sich im Pressefoyer nach dem Ministerrat über einen “wesentlichen Fortschritt beim Kampf gegen Steuer- und Sozialbetrug”. Für die geplante Finanzpolizei werden laut Pröll schon bestehende Einheiten zusammengeführt, aber auch die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt. Weiters verwies er auf die Meldeverpflichtung bei Überweisungen von mehr als 100.000 Euro in Steueroasen. Zudem wird die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wieder von sieben auf zehn Jahre verlängert. Sie wurde 2005 unter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf sieben Jahre verkürzt. Weiters betonte der Finanzminister, dass man durch das Gesetzesvorhaben künftig besser gegen Abgabenhinterziehung im Baubereich vorgehen könne.

Zudem führt das Maßnahmenpaket eine neue Grenze für die Einleitung des aufwendigen Finanzstrafverfahrens ein, das künftig ab einem Verdachtsbetrags der Steuerverkürzung von 10.000 Euro pro Jahr bzw. bei mehrjährigen Prüfungen mehr als 33.000 Euro pro Jahr vorgesehen ist. Darunter gibt es die Möglichkeit, die Bestrafung von mit einem “Organstrafmandat” 10 Prozent des Verkürzungsbetrages zu sanktionieren.

Allerdings bleiben noch einige Punkte offen, die laut Protokoll-Anmerkungen noch im Parlament besprochen und dann über Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge in die beiden Gesetze eingebracht werden sollen. Unter anderem geht es dabei um die abgabenrechtlich korrekte Erfassung, Besteuerung, und Kontrolle von Spekulationseinkünften sowie um Details zur Auftraggeberhaftung und Fragen von Stundungs- und Aussetzungszinsen.

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