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Finanzministerium zahlt Heidegger-Entschädigung

Im Verwirrspiel rund um die Entschädigung für den unschuldig im Gefängnis gesessenen Peter Heidegger gibt es jetzt eine Lösung - für die Ausbezahlung der Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro ist das Finanzministerium zuständig.

Das entscheid Ressortchef Grasser. Er wird das Geld direkt aus seinem eigenen Ressort zur Verfügung stellen. Justizminister Böhmdorfer zeigte sich in einer ersten Reaktion erleichtert darüber, dass der wochenlange Zuständigkeitsstreit nun beendet sei. Ob Heidegger die angebotene Summe auch annimmt, ist jedoch noch nicht entschieden. Der Gmundener war 2.865 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen.

Der Oberösterreicher Peter Heidegger war im ersten Prozess 1994 wegen Mordes an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und im zweiten Verfahren 2003 freigesprochen worden. In einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg steht dem Fliesenleger ein Ersatzanspruch gegenüber der Republik Österreich für die Dauer seiner Haft und die Verurteilung zu. Seine Anwälte forderten 1,15 Millionen Euro als Entschädigung für den immateriellen Schaden, der durch den Freiheitsentzug entstanden ist.

Redaktion: Magdalena Zotti

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