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Finanz-"Keilern" droht das Aus

Das Finanzministerium ist gerade dabei, einen Gesetzesentwurf zur Reformierung der Finanz- und Anlageberatungsberufe zu erarbeiten. Den sogenannten "Keilern" droht dabei in ihrer jetzigen Form das Aus.

Momentan gibt es in Österreich rund 10.000 “Finanzdienstleistungsassistenten” (FDLA). Etwas mehr als die Hälfte berät Kunden in Anlagefragen und verkauft ihnen Wertpapiere im Namen von etwa 161 Firmen wie AWD oder OVB, ohne Finanz-Kenntnisse vor Berufseintritt nachgewiesen zu haben. Nach Kritik von Politik und Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht sich die Interessenvertretung der Finanzdienstleister nun für eine “Befähigungsprüfung” aus.

Der Beruf des FDLA ist bis dato ein freies Gewerbe. Interessenten müssen sich lediglich bei der zuständigen Behörde einen Gewerbeschein holen und sich dann vom Unternehmen, für das sie tätig werden wollen, bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) in eine Liste eintragen lassen. Einzige Voraussetzung: Sie dürfen keine Vorstrafen haben und nicht in eine Unternehmenspleite verwickelt gewesen sein. Darüber hinaus können auch gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten, -makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) als FDLA tätig werden, dafür ist ebenfalls ein Vermerk im FMA-Register nötig.

Überwacht werden die FDLA von der FMA, aber nur indirekt. Die Aufsichtsbehörde überprüft stichprobenartig, ob die unter ihrer Aufsicht stehenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) und Wertpapierfirmen (WPF) über entsprechende Schulungsunterlagen verfügen und regelmäßig Weiterbildungen durchführen. Bei FDLA muss sich nämlich die Firma “zur sorgfältigen Auswahl sowie Aus- und Weiterbildung” verpflichten. In der Praxis gestaltet sich die Zuordenbarkeit der FDLA zu den einzelnen Unternehmen als schwierig.

FDLA dürfen laut FMA nur im Inland, dafür aber im Namen mehrerer WPDLU und WPF arbeiten. Die Haftung für ihre “Erfüllungsgehilfen” müssen die jeweiligen Firmen, mit denen die FDLA kooperieren, übernehmen. Der FDLA darf “übertragbare Wertpapiere” vermitteln. Darunter fallen Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen und sonstige Papiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher Titel berechtigen. Außerdem sind FDLA berechtigt, Anteile an in- und ausländischen Kapitalanlage- oder Immobilienfonds zu verkaufen.

Mit etwas mehr Rechten ausgestattet sind die sogenannten vertraglich gebundene Vermittler (VGV). Sie müssen ihre Dienstleistungen zwar exklusiv für eine einzige WPF oder ein Kreditinstitut erbringen, dürfen aber grenzüberschreitend (in Europa) tätig werden und alle Finanzinstrumente vermitteln, die der Haftungsträger anbietet. Im Gegensatz zu FDLA (und WPDLU) handelt es sich bei den VGV nicht um nationale Sonderlösungen, sondern um einen EU-richtlinienkonformen Beruf. VDV brauchen einen Gewerbeschein der Gewerblichen Vermögensberatung, eine Eintragung in die FMA-Liste und die “erforderliche Zuverlässigkeit und entsprechende allgemeine, kaufmännische und berufliche Kenntnisse”, um die Kunden korrekt informieren zu können.

Gewerbliche Vermögensberater dürfen sich aussuchen, ob sie als FDLA oder VGV arbeiten wollen und brauchen eine sogenannte “Befähigungsprüfung” (mündlicher und schriftlicher Test), um den Gewerbeschein zu erhalten. Der Beruf des VGV ist seit seinem Entstehen 1978 ein reglementiertes Gewerbe. Etwa die Hälfte aller FDLA hat laut Fachverband einen Gewerbeschein für Vermögensberatung oder Versicherungsvermittlung.

Würden die FDLA tatsächlich verboten werden, stünden die etwa 124 WPDLU vor dem Aus, weil sie ohne die Assistenten keine Vertriebsschiene mehr hätten und nicht mit VGV arbeiten dürfen, sagte Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur APA. Die meisten FDLA seien für große Strukturvertriebe zuständig. Allein für AWD sind laut Eigenangaben etwa 500 FDLA und 900 hauptberufliche Finanzberater zuständig.

Bei den FDLA herrscht eine große Fluktuation. Die teils unzureichend geschulten “Anlageberater” versorgen oft nur ihre Verwandten und Bekannten mit Lebensversicherungen oder Aktien eines bestimmten Anbieters, bevor sie aus dem Beruf ausscheiden oder es mit einer neuen Firma versuchen.

Laut FMA gibt es derzeit 256 WPF und WPDLU, von denen 161 FDLA beschäftigen dürfen. Vergangene Woche waren rund 2.300 VGV und 7.000 FDLA bei der Behörde registriert. Etwas andere Zahlen weist die Statistik der Mitglieder des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf. Ende 2008 waren demnach hiezulande 276 Wertpapierunternehmen, 5.431 gewerbliche Vermögensberater, 5.084 FDLA und 196 Bausparvermittler aktiv. Während die Zahl der Wertpapierunternehmen seit 2001 (332) und Bausparvermittler (2001: 714) zurückgegangen ist, sind die gewerblichen Vermögensberater (3.416) und FDLA (3.833) deutlich mehr geworden.

Ein Grund für den rasanten Anstieg, der schon vor der Jahrtausendwende begonnen habe, sei die Konsolidierungswelle bei den Banken, so Göltl. Dadurch seien viele Bank-Mitarbeiter auf den Markt geschwemmt worden, die dann im Vermögensberatungsbereich tätig geworden seien. Außerdem sei den Menschen in den 1980er und 90er Jahren bewusstgeworden, dass sie sich nicht mehr auf die gesetzliche Pension verlassen können. Im Gegensatz zu Bank-Mitarbeitern hätte der “unabhängige Fachmann” seiner Meinung nach keine Interessenskonflikte, weil er die verkauften Produkte nicht selbst (über die Kapitalanlagegesellschaft der Bank) emittiere.

In Sachen Ausbildung lenkt der Fachverband nun ein und schlägt die Einführung einer “Befähigungsprüfung” auch für FDLA vor. Damit würde aus dem freien Gewerbe ein reglementiertes. Die Prüfung sollten die etwa bestehenden 5.000 und die neuen FDLA bei den Meisterprüfungsstellen ablegen, das sei am kostenschonendsten. Die FMA hatte sich für eine Überleitung der FDLA-Tätigkeit in die eines VGV ausgesprochen. Eine Abschaffung der FDLA würde nicht zuletzt den Kunden schaden, weil sie dann keine “unabhängigen” Berater mehr hätten, warf Göltl ein.

Abgesehen von den in Österreich tätigen Tausenden Vermögensberatern gibt es etwa 130 konzessionierte Wertpapierfirmen (WPF), die über eine sogenannte große Konzession der FMA verfügen. Im Unterschied zu allen anderen Finanzdienstleistern müssen diese in Form einer Kapitalgesellschaft geführt werden, über zwei Geschäftsleiter verfügen, höhere Eigenkapital- und Organisationsanforderungen erfüllen und Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung (AeW) sein. Die Dienstleistung der Portfolioverwaltung ist innerhalb dieser 130 WPF jedoch einem exklusiven Kreis von derzeit 77 Vermögensverwaltern vorbehalten. Nur diese 77 Unternehmen verfügen zusätzlich über die Konzession zur Vermögensverwaltung, die nur aufgrund besonderer Qualifikation und langjähriger Erfahrung in diesem Bereich von der FMA erteilt wird. Auch diese Unternehmen sind verpflichtet, zur Abwicklung der Geschäfte eine Depotbank einzuschalten, da es ihnen nach österreichischem Recht nicht gestattet ist, Gelder von Kunden direkt entgegenzunehmen.

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