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Fertighausfirma Vario-Bau benachteiligte Kunden in Verträgen

Die Fertigbaufirma Vario-Bau hat ihre Kunden benachteiligt.
Die Fertigbaufirma Vario-Bau hat ihre Kunden benachteiligt. ©pixabay.com
Der VKI klagte die Fertighausfirma Vario-Bau, weil in deren Verträgen einige Punkte gesetzeswidrig waren und die Kunden benachteiligt wurden. Das Oberlandesgericht Wien gab dem Verein Recht.

Das niederösterreichische Fertighausunternehmen Vario-Bau hat seine Kunden mit gesetzeswidrigen Bedingungen in den Verträgen in einigen Punkten benachteiligt. Beim Hauskauf waren Rechte und Pflichten laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) ungleich verteilt. Das Oberlandesgericht Wien habe nun Klauseln zu Rücktrittsfrist, Vertragsstrafe und Kosten für Mehraufwendungen für unzulässig erklärt.

Das Urteil sei rechtskräftig, teilten die Konsumentenschützer am Mittwoch mit. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Einige Vertragsklauseln gelten als "gröblich benachteiligend".

Rücktrittsfrist ungleich verteilt

Bei Vertragsverletzungen seitens der Firma - etwa bei einem Lieferverzug - mussten die Käufer zum Beispiel sechs Wochen warten, ehe sie den Vertrag auflösen konnten. Die Rücktrittsfrist der Vario-Bau bei einer Vertragsverletzung durch den Käufer war mit nur vier Wochen wesentlich kürzer. Zusätzlich war in diesem Fall eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises vorgesehen. Allein die unterschiedliche Länge der Fristen vor einem Vertragsrücktritt stelle bereits eine Ungleichbehandlung von Käufer und Verkäufer dar.

Unzulässig ist zudem die pauschale Höhe der Vertragsstrafe. Diese müsse sich vielmehr am durchschnittlich zu erwartenden Schaden orientieren, der normalerweise in solchen Fällen eintritt, erklärte der VKI unter Verweis auf das Gericht.

Auch Planungsfehler berechnet

Beanstandet wurde auch die Klausel betreffend Mehraufwendungen: Wenn es infolge von technischen Änderungen und Bauvorschriften zu einer Verteuerung kam, war diese bis zu einer Höhe von 5 bzw. 10 Prozent - je nach Ausführungsart des Hauses - in jedem Fall von den Käufern zu tragen. Sie hätten also auch für Planungsfehler des Unternehmers bezahlt.

"Die Gerichte haben hier deutlich die Unzulässigkeit einiger gängiger Vertragsklauseln der Baubranche festgestellt", stellte VKI-Juristin Barbara Bauer fest. Denn Kunden sähen sich auch bei verschiedenen anderen Anbietern "häufig mit unangemessenen Vertragsstrafen oder unzulässig in Rechnung gestellten Mehrkosten konfrontiert".

(APA/red)

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