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Fekter: Humanitäres Bleiberecht nur noch im Normalverfahren

Ein echter Antrag auf humanitäres Bleiberecht entfällt künftig. Das stellt Innenministerin Maria Fekter (V) im APA-Interview klar. Humanitäre Gründe für einen Verbleib in Österreich sollen künftig bloß im normalen Asyl-Verfahren stärkere Beachtung finden.

Nach Ablehnung wird man aber nicht wie bisher noch einmal mit einer Art Gnadengesuch eine Chance erhalten, im Land zu bleiben: “Der Antragsmarathon ist Geschichte.”

Anders gelagert ist die Sache bei früheren Fällen, wo im Asylverfahren humanitäre Aspekte noch nicht berücksichtigt worden sind. Hier gibt das Regierungsprogramm die Möglichkeit, dass der zuständige Landeshauptmann einen Beirat einsetzt und dieser dann anhand gewisser Kriterien wie Unbescholtenheit und guter Integration einen weiteren Aufenthalt im Land ermöglicht. Zusätzlich könnten Patenschaften zum Einsatz kommen, wo Österreicher den Lebensunterhalt des mittlerweile gut integrierten Zuwanderers garantieren.

Bei Fällen aus der jüngeren Vergangenheit und in Zukunft wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben. Hier haben die Behörden amtswegig humanitäre Gründe mitzuprüfen, betont Fekter. Dabei müsse man auch noch mehr klar machen, dass diese Aspekte verstärkt in die Entscheidungsfindung einzubauen seien. Zusatzverfahren gebe es nicht: “Es wird kein Sonderverfahren unter dem Motto geben – alle Instanzen negativ und wir fangen noch mal von vorne an.”

Hart bleibt Fekter, was das dritte Erstaufnahmezentrum im Süden angeht, auch wenn weder Steiermark noch Kärnten ein Standort sein wollen. Derzeit gebe es nur eine mäßige Solidarität unter den Bundesländern und es sei nicht einzusehen, warum Nieder- und Oberösterreich sowie Wien sich weiter solidarisch zeigen sollten, “wenn sich die anderen eher entsolidarisieren”. Auf die Frage, ob sie das dritte Aufnahmezentrum neben Traiskirchen und Thalham notfalls auch gegen den expliziten Willen von Ländern umsetzen will, antwortet die Ministerin diplomatisch. Sie sei überzeugt, einen Konsens zu erreichen.

Keine Garantie gibt es von Fekter, ob gemäß den Wünschen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig eine Berufung gegen Bescheide des Asylgerichtshofs bei den geplanten Landesverwaltungsgerichtshöfen möglich sein soll. “Ob das so kommt, steht noch in den Sternen”, befürchtet die Ministerin einen komplizierten Verfahrenszug. Fekter hat aber grundsätzlich Verständnis für die Bedenken, dass der VfGH dadurch überlastet werden könnte, dass sich abgewiesene Asylwerber jetzt nur noch an dieses Höchstgericht wenden können.

Zuwanderung nach Österreich außerhalb des Asylwesens und des Familienzuzugs wird nach Angaben Fekters künftig im Normalfall nur noch möglich sein, wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind. Ein entsprechender Beleg wird beim Antrag auf die geplante “Rot-Weiß-Rot-Card” noch im Ausland zu hinterlegen sein. Die weiter bestehende Quote zum Familiennachzug soll “sehr restriktiv gehandhabt” werden. Es könnte also für Familienangehörige “unvergleichlich leichter” sein nachzukommen, wenn sich die Betroffenen mit entsprechenden Kenntnissen über die “Rot-Weiß-Rot-Card” für eine Einreise bewerben.

Noch keine Entscheidung gefallen ist laut Fekter, wie es nun mit der Eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle weitergeht. Klar ist für die Ministerin allerdings, dass das Projekt an sich umgesetzt wird. Das Regierungsprogramm sehe vor, diese Frage 2009 zu erledigen: “Das werden wir machen.” Ob sich der auch von der SPÖ verfolgte Wunsch von Parteichef Josef Pröll (V), die Zeremonie am Standesamt durchzuführen, umsetzen lässt, beurteilt Fekter angesichts skeptischer Stimmen aus den VP-Parlamentarier-Reihen nur indirekt: “Ein Gesetz braucht auch eine Mehrheit im Klub.”

Dass die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich leichter wird, weil Innen- und Justizministerium nun beide in der Hand der Volkspartei sind, will Fekter so nicht sagen. Die Justizministerin (Claudia Bandion-Ortner) werde eine Unabhängige sein. Außerdem kenne sie ihre Kollegin noch nicht so gut, dass sie diese Frage jetzt schon beantworten könnte.

Eine im Justizressort geplante Maßnahme sieht Fekter aber schon skeptisch, nämlich die Etablierung einer Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft: “Ich selber bin nicht so ein Freund dessen, dass man für alle Bereiche gesonderte Staatsanwaltschaften bekommt.” Aber die bisherige Ministerin Maria Berger (S) habe das so eingesetzt und daher nehme sie das “einmal so zur Kenntnis”. Das im Innenministerium vorgesehene Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung wird laut Fekter jedenfalls kommen, auch wenn dieser Punkt unter Budgetvorbehalt steht. Schließlich gebe es jetzt schon das Büro für interne Angelegenheiten, wodurch Ressourcen für die Umwandlung vorhanden seien.

Im Bereich Zivildienst steht die Ministerin weiter zu ihrem Vorhaben, das Verpflegungsgeld anzuheben. Gleichzeitig soll es aber auch Sanktionen für jene geben, die ihre Tätigkeit nicht entsprechend ausüben. Es komme immer wieder vor, dass sich Personen für ganz gezielte Dienststellen meldeten und dann die ersten zwei Tage erschienen, dann aber fünf Monate nicht. Hier könnte es im Extremfall auch dazu kommen, dass Geld zurückverlangt werde.

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