“Hintennach” noch ein humanitäres Verfahren durchzuführen, komme für sie nicht in Frage, erklärte Fekter. Ansonsten gebe es in Bezug auf eine adäquate Lösung kein Denkverbot. Einen Abschiebestopp für Ausländer bis zur vom Verfassungsgerichtshof urgierten Reparatur des Bleiberechts wird es ihr zufolge nicht geben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Was den Fall Zogaj betrifft, sprach sich die Ministerin für eine “Familienzusammenführung” im Kosovo aus, momentan ist ihr zufolge aber die notwendige Therapie der Mutter ein Abschiebehindernis. Es werde daher derzeit zu keinem Abschiebeverfahren kommen.
“Gesprächsbereit” zeigte sich Fekter hinsichtlich des Integrationspakets. Gleichzeitig begrüßte Fekter den Vorschlag ihres Vorgängers Platter “sehr deutlich”, bereits bei der Antragstellung auf Zuwanderung im Ausland den Nachweis von Deutschkenntnissen zu verlangen.