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Feinstaub: Wien schnürt neues Maßnahmenpaket

Die Stadt Wien will die Feinstaubbelastung weiter reduzieren und schnürt dafür das mittlerweile dritte Maßnahmenpaket. Ein Rückgang soll vor allem durch Verkehrsmaßnahmen und über neue Regelungen im Heizungsbereich erzielt werden.
Der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft 2010 ist an mehr als den von der EU erlaubten 35 Tagen auch in Wien überschritten worden, wobei die meistbelastete Messstation am Belgraderplatz an 87 Tagen überhöhte Mengen anzeigte. 

Wiener Feinstaub kommt zu 75 Prozent aus dem Ausland

Laut Umweltstadträtin kommt der Wiener Feinstaub zu drei Vierteln von außerhalb der Stadt – vor allem aus Osteuropa. Es sei allerdings zu hoffen, dass bei den östlichen EU-Nachbarländern die entsprechenden Umweltmaßnahmen bald greifen, zeigte sich die Ressortchefin optimistisch. Einstweilen will die Stadt vor der eigenen Türe kehren.

Verkehrsmaßnahmen sollen Feinstaub in Wien verringen

Reduziert werden sollen die Werte etwa über Verkehrsmaßnahmen. Schließlich seien rund zwei Drittel des hausgemachten Feinstaubs darauf zurückzuführen, rechnete Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou vor. Durch die geplante Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung hofft sie auf weniger Pendlerfahrten ins Stadtinnere und somit einen Rückgang von bis zu 15 Prozent an jenem Feinstaubanteil, der durch Verkehr reduziert wird.

Straßenberuhigungen etwa auf der Mariahilfer Straße und mit Hilfe von Tempo-30-Zonen sowie der Ausbau von Radinfrastruktur und Carsharing sollen ebenfalls zum Rückgang von Feinstaub beitragen. Außerdem plant die Stadt die Ausweitung des Fahrverbots für schadstoffreiche Lkw, das künftig alle Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 1995 umfasst.

Kohleheizungen sollen in Wien verboten werden

Tätigwerden will man auch im Heizungsbereich, etwa durch ein Verbot neuer Kohleheizungen in Wien, das mit einer entsprechenden Gesetzesnovellierung eingeführt werden soll. Am Bausektor habe man bereits gehandelt, so Sima. Hier gilt mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes die Verpflichtung bei größeren Bauvorhaben, ein verbindliches Abfallkonzept und eine Schadstofferkundung zu erstellen.
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