Ein Chefarzt der Bauernversicherung wurde sieben Jahre lang dienstfrei gestellt, damit er ohne Pensions-Einbußen seiner privaten Gutachter-Tätigkeit nachgehen konnte. Er hatte angegeben, im Nebenjob mehr zu verdienen.
Die Chefärzte sind für die Bewilligung bestimmter Medikamente sowie für die Kontrolle von Krankenständen zuständig. Ihre eigenen Arbeitszeitregelungen sind jedoch außerordentlich großzügig: Nur 19 Ärzte arbeiten, wie in der Dienstordnung vorgesehen, 40 Stunden pro Woche. Fast die Hälfte der 313 Chefärzte arbeitet nur 36 Stunden, der Rest zwischen zehn und 35 Stunden.
Grobe Mängel haben die RH-Prüfer auch bei den Nebenjobs der Chefärzte entdeckt: Eine Meldepflicht für Privatpraxen besteht nicht. Elf Ärzte sind – obwohl das in der Dienstordnung ausdrücklich verboten ist – Vertragsärzte jener Krankenkasse, bei der sie angestellt sind. Nach eigenen Angaben führen derzeit 68 Ärzte eine Privatpraxis.
Sonstige bezahlte Nebenjobs – etwa als Gutachter oder Betriebsarzt – dürften die Chefärzte nur in begründeten Ausnahmefällen ausüben, trotzdem werden sie den Ärzten häufig ohne Begründung genehmigt. So war ein Arzt der Vorarlberger Gebietskrankenkasse 2001 bei zehn Betrieben als Betriebsarzt tätig.
Trotzdem ist der chefärztliche Dienst nach Ansicht des RH unverzichtbar. Allerdings fordern die Prüfer eine Standortbereinigung und mehr Kooperation zwischen den Krankenkassen.
Folgen
Der aufgedeckte Pallawatsch zieht Folgen aus der Chefetage nach sich: Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat fordert die Krankenkassen auf, die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit den chefärztlichen Diensten umzusetzen.
Konkret wünscht sich die Ministerin eine Meldepflicht für Nebentätigkeiten, die Zustimmungspflicht des Hauptverbandes für solche Nebenjobs und durchgängige Leistungsaufzeichnungen über die Tätigkeit der Chefärzte.
Außerdem habe der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Projektgruppe einsetzen, um das Berufsbild der Chef- und Kontrollärzte neu zu definieren.