Fast zwei Dutzend Autos in Wien gestohlen: Fünf Jahre Haft

Der gebürtige Slowake hatte gemeinsam mit einem Komplizen in der ersten Jahreshälfte 2018 in Wien und Umgebung Autos der Hersteller Skoda und VW aufgebrochen und diese in seine Heimat geschafft, wo sie verkauft wurden. Als der Komplize geschnappt wurde, machte der 46-Jährige ohne diesen weiter.
Mann stahl fast zwei Dutzend Autos in Wien und Umgebung
Der 46-Jährige wurde nun für 23 vollendete und sechs versuchte Einbruchsdiebstähle mit einer Gesamtschadenssumme jenseits der strafsatzbestimmenden 300.000 Euro-Wertgrenze schuldig erkannt. Auf seine Spur war man gekommen, weil bei einem nicht geglückten Coup eine PET-Flasche mit seinen DNA-Spuren im Auto zurückgeblieben war, das die Täter nicht in Gang gebracht hatten. Bei einem Abgleich mit der DNA-Datenbank fand sich ein Treffer - der Spurenträger war bereits 2011 in Salzburg wegen Einbruchsdiebstahls zu mehrjähriger Haft verurteilt worden. Nach dem 46-Jährigen wurde in weiterer Folge international gefahndet, heuer konnte er in der Slowakei festgenommen und der Wiener Justiz übergeben werden.
46-Jähriger in Wien hatte bereits sieben Vorstrafen
Wie sich in der Verhandlung zeigte, weist der 46-Jährige bereits sieben Vorstrafen auf, davon fünf wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Zum Autostehlen sei er nach Österreich gekommen, "weil ich kein Geld habe", gab er vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Corinna Huber) unumwunden zu. Auf Parkplätzen habe man gezielt nach Autos bestimmter Marken gesucht, die die Abnehmer in der Slowakei "vorbestellt" hatten. Mit einer zugespitzten Eisenstange wurde jeweils die Fahrertür aufgeklemmt mit einem Drahtstück blockiert. Dann bauten die Täter das Motorsteuergerät aus und ersetzten dieses durch ein manipuliertes Gerät, mit dem sich in den meisten Fällen das Fahrzeug starten ließ.
Fünf Jahre Haft für 46-Jährigen
An Erlös fiel für den Angeklagten jeweils ein Drittel des in der Slowakei erzielten Verkaufspreises ab. Seinen Angaben zufolge landeten die gestohlenen Autos am Ende meistens in Tschechien und Polen.
Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschien dem Senat eine fünfjährige Haftstrafe als schuld- und täterangemessen. Der 46-Jährige erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der Mittäter war schon vor längerer Zeit in einem separaten Verfahren zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden.
(APA/Red)