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Faßmann geht von keinen Mehrkosten für Deutschförderklassen aus

Faßmann rechnet mit keinen Mehrkosten für die Deutschförderklassen.
Faßmann rechnet mit keinen Mehrkosten für die Deutschförderklassen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) schickte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zu Deutschförderklassen in Begutachtung. Demnach soll die Einrichtung solcher Klassen mit Deutschförderunterricht keine Mehrkosten verursachen.
Faßmann präsentierte Pläne
Deutschförderklassen beschlossen

Größere Gruppen und eine kürzere Dauer der Sprachförderung sollen die am Anfang höhere Stundenzahl ausgleichen. Schüler, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen ab kommendem Schuljahr verpflichtend 15 (Volksschule) bzw. 20 (Neue Mittelschule/AHS-Unterstufe) Wochenstunden eine Deutschförderklasse besuchen. Diese sogenannten außerordentlichen Schüler werden in diesen Stunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet, für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden sie altersgemäß anderen Klassen zugeteilt.

Nach jedem Semester wird dann überprüft, inwieweit die Kinder dem Regelunterricht mittlerweile folgen können. Dann sind drei Varianten möglich: Sind die Sprachkenntnisse “ausreichend”, kommt das Kind als “ordentlicher Schüler” in die reguläre Klasse. Sind sie noch “mangelhaft”, wechselt es als weiterhin “außerordentlicher Schüler” in die reguläre Klasse und erhält noch Sprachförderung im Ausmaß von sechs Wochenstunden in einem “Deutschförderkurs”. Bei ungenügenden Deutschkenntnissen verbleibt es in der Deutschförderklasse – allerdings maximal vier Semester.

Deutschklassen ab sechs außerordentlichen Schülern

Werden die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Deutschförderklasse während des Wintersemesters erlangt, kann im darauffolgenden Sommersemester der Unterricht in der betreffenden Klasse (mit Deutschförderkurs) besucht werden. Ansonsten muss im Regelfall die Schulstufe wiederholt werden.

Einschränkungen: Deutschklassen werden erst ab sechs außerordentlichen Schülern pro Schulstandort eingerichtet – gibt es weniger, erfolgt die Sprachförderung grundsätzlich integrativ in der Regelklasse (allerdings im Ausmaß von sechs Wochenstunden parallel zum Unterricht). Deutschförderkurse werden ab acht Schülern eingerichtet. Sollte diese Zahl nicht zustande kommen, erfolgt auch hier die Sprachförderung integrativ im Unterricht.

Mit diesen Plänen werden die bisherigen Sprachfördermaßnahmen (maximal elf Wochenstunden) ausgeweitet. Faßmann war bei der Präsentation des Konzepts daher von einem Mehrbedarf von 300 zusätzlichen Lehrern ausgegangen.

Gesamtdauer der nötigen Sprachfördermaßnahmen senken

Diese sind laut Entwurf jetzt aber offenbar nicht mehr nötig: Dieser geht von insgesamt 35.000 außerordentlichen Schülern sowie 1.890 Deutschklassen zu im Schnitt 17 Schülern aus – gleichzeitig sinkt durch die Herausnahme der Schüler aus den “normalen” Klassen aber deren Zahl. Insgesamt geht man im Ministerium daher von einem Bedarf von rund 440 Lehrern an Volksschulen und Neuen Mittelschulen aus (330 für die Deutschklassen und 110 für die Deutschförderkurse) sowie von 75 Pädagogen an AHS-Unterstufen (für Deutschförderkurse). Das soll die Aufwendungen für die bisherigen Fördermaßnahmen nicht übersteigen.

“Durch die Einrichtung von Deutschförderklassen im Vergleich zur bisherigen Förderung in sehr kleinen und ressourcenintensiven Sprachstartgruppen kann pädagogisch wie ressourcentechnisch eine effizientere wie effektivere Förderung der SchülerInnen sichergestellt werden”, heißt es in den Gesetzesmaterialien. Durch die höhere Stundenanzahl bei der Deutschförderung gleich zu Beginn würde außerdem in Zukunft die Gesamtdauer an nötigen Sprachfördermaßnahmen sinken.

APA/Red.

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