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Fang von Riesen-Wels sorgt für Empörung

Hard, Thurgau (CH) - Einen Riesenfang machte am 8. August der 33-jährige Lochauer Mathias Gregorig. Nun erhält der Fischer harsche Kritik aus der Schweiz.
"Ungeheuer" aus Bodensee gefischt
Bilder vom Riesen-Wels
Der Fischer im Interview
Klaus Zimmermann (inatura) über den Fang

Bei einer Angeltour in der Rheinmündung fing der Lochauer einen Wels mit sensationellen 240 Zentimetern Länge. Eine Stunde lang kämpfte Mathias Gregorig mit dem Tier ehe er es schließlich in seinem Boot hatte.

22 Kilogramm Wels-Filet

Laut einem Bericht der “NZZ” wurde der Riesenwels zu einem Metzger gebracht. Der gewaltige Kopf des Fisches wurde abgetrennt und zu einem Präparator gebracht. Übrig blieben schließlich 22 Kilogramm Filet. Ein Teil davon wurde bereits bei einem großen Essen verzehrt. Die ersten Esser bestätigten, dass das Filet ausgezeichnet schmecken würde.

Tierschutzverband: Fall muss geprüft werden

Nun erhält der Fischer Kritik aus der Schweiz. Der Präsident des Thurgauischer Tierschutzverband TTSV, Reinhold Zepf, findet, dass der Fall geprüft werden müsse. „Wäre dieser Wels an unserem Ufer und unter den bisher bekannten Umständen gefangen worden, würde ich zumindest den Verdacht auf Tierquälerei prüfen lassen und zur Anzeige bringen“, so Zepf gegenüber VORARLBERG ONLINE.

Für Zepf stellt sich die Frage, ob der Fischer mit dem notwendigen Material für so einen schweren Fisch ausgerüstet war. „Hier wäre zu prüfen, ob der Fischer einen Silch in der Gewichtsklasse des Fisches verwendet hat oder ihm ein Gaff zur Verfügung stand, weil ein Casher hier wohl nicht mehr ausreicht“, so Zepf zur möglichen Klärung der genauen Umstände des Fangs. Nach Zepf sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Silch, weil der Fisch sich im Todeskampf windet, um Pflanzen gewickelt haben könnte. „Wichtig scheint mir auch noch zu wissen, wie der Fischer den Wels getötet hat. Ein Schlag auf den Kopf reicht hier oft nicht mehr aus und führt meist nur zur Bewusstlosigkeit des Tieres“, erklärt Zepf und verweist weiter darauf, dass in diesem Fall der Fisch mit einem Messerstich ins Herz getötet werden sollte.

Gregorig: Tötung verlief “ordnungsgemäß”

Die Tötung des Fisches verlief, laut Gregorig, ordnungsmäßig mit einem Messerstich ins Herz des Tieres. Zu den Vorwürfen, er hätte nicht die richtige Angelausrüstung für so ein riesen Exemplar mit geführt, erwidert Herr Gregorig, „dass gezielt Jagd auf einen großen Wels gemacht wurde und das geht nur mit der richtigen Ausrüstung, die er auch bei sich führte und einsetzte.“

“Man hätte den Wels losschneiden müssen”

„Allein im Interesse ethnischer Überlegungen sollte der Fischer wirklich so lange Zeit gebraucht haben, um ihn zu landen, hätte man hier den Wels losschneiden müssen“, meint Zepf abschließend.

Andres: “Es ist Tierquälerei”

Auch die Geschäftsführerin des Vereins für Vorarlberger Tierschutz Karin Andres gibt zu bedenken: „Wenn ein Tier, egal was für ein Tier, eine Stunde lang um sein Leben kämpfen muss, ist das Tierquälerei.“

Inatura-Fachmann: “Zurückführen von Fischen heikel”

Doch Klaus Zimmermann von der Inatura, Fachexperte, erwidert, dass „wenn der Angler zu schnell und grob vorgeht, kann der Fisch verletzt werden“ und sich sogar befreien. Dies ist, gleich wie beim Zurückführen von Fischen, „sehr heikel und oft verboten.“ Verletzte Fische verenden meist sehr qualvoll und verbreiten Krankheiten, wenn sich die Verletzungen entzünden“, erklärt Klaus Zimmermann weiter. Denn seiner Meinung nach ist „das wichtigste Kriterium in diesem Fall die Nutzung einer 50er Schnur und das hat der Sportfischer.“

“Fischerei aus Tierschutz ausgenommen”

Dieser Auffassung ist auch Herr Schotzkon, Fischerei-Experte im Vorarlberger Landhaus, „denn der Fisch empfindet Stress und schüttet Kortison aus, genau wie wenn er selbst auf der Jagd ist.“ Landesveterinär Dr. Erik Schmid legt auch die rechtliche Lage in Österreich für den wegen Tierquälerei beschuldigten Fischer aus: “Jagd und Fischerei ist aus dem Tierschutz ausgenommen. Im Jagdrecht gibt es einen Ehrenkodex, die Waidgerechtigkeit.“

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