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Familienvater geköpft: Drei Monate bedingt

Symbolfoto
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Kraftfahrer vergaß, Kranarm seines Lkw einzufahren - In einer S-Bahn-Unterführung kam es zum grauenhaften Unglück - Kran schlug entgegenkommendem Fahrer den Kopf ab.

Wegen fahrlässiger Tötung wurde am Donnerstag im Bezirksgericht Donaustadt ein 50-jähriger Kraftfahrer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Mann hatte am 17. März 2004 vergessen, den Kranarm seines 24 Tonnen schweren Lkw ordnungsgemäß einzufahren. In der S-Bahn-Unterführung auf der Wagramer Straße kam es zum Unglück: Der Kran touchierte mit der Brücke, bewegte sich seitwärts und schlug einem entgegen kommenden Autofahrer den Kopf ab.

Mildes Urteil

„Die tragischen Umstände dürfen nicht dazu führen, dass man hier andere Maßstäbe anlegt wie bei üblichen Fahrlässigkeitsdelikten“, begründete Richter Klaus Voget das milde Urteil. Der Kraftfahrer – er war zum Unfallzeitpunkt weder alkoholisiert noch zu schnell unterwegs gewesen – bat um Bedenkzeit.

„Es war um 6.00 Uhr in der Früh. I bin ins Führerhaus eini g’hupft und losg’fahren“, erinnerte sich dieser. Unmittelbar zuvor hatte ihn der Chef ins Büro bestellt und ihm eine andere Fahrtroute aufgetragen. Ansonsten, so die Vermutung des 50-Jährigen, hätte er nicht vergessen, den Kran zusammen zu legen: „Ich hab’ das sicher schon 100 Mal g’macht.“

“Mir wär’s lieber gewesen, es wär mei Kopf g’wesen”

Den Unfall habe er gar nicht bemerkt, nur „einen Kracher“ gehört:
„Ich hab mir dacht: ’Verflixt, der blöde Kran!’ Ich hab’ von dem Pkw nix bemerkt.“ Als er ausstieg und nach rückwärts ging, sah er den geköpften Lenker in einem Allradwagen sitzen, dem der Kran das Dach komplett weggerissen hatte. „Mir wär’s lieber gewesen, es wär mei Kopf g’wesen. I kann dazu net mehr sagen“, rang der Beschuldigte nach Worten.

Ein Arbeitskollege war ihm noch nachgefahren, um ihn mittels Lichthupe auf den ausgefahrenen Kranarm aufmerksam zu machen. Die Frau des Chefs versuchte ihn am Handy anzurufen und zu warnen. Der Anruf erreichte den Fahrer aber erst nach der Katastrophe. Der getötete Autofahrer war 36 Jahre alt, verheiratet und Vater einer zehn Jahre alten Tochter.

Nach der Verhandlung beteuerte der 50-Jährige, wie fürchterlich Leid es ihm tue: „Mein Beileid. Aber jedes Wort wäre hier eine Floskel. Ich hätte nicht gewusst, was ich dieser Frau sagen soll.“

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