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Familiensynode: Bischofskonferenz nominierte Elbs

Die Österreichische Bischofskonferenz hat den Feldkircher Bischof Benno Elbs als ihren Vertreter für die ordentliche Bischofssynode im Herbst 2015 gewählt, bei der Beschlüsse zum Thema Ehe und Familie geplant sind. Als sein Vertreter im Verhinderungsfall wurde der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng gewählt.


Zusätzlich werde voraussichtlich Kardinal Christoph Schönborn als Mitglied des Synodenrates an den Beratungen des Weltepiskopats teilnehmen. Diese Entscheidungen teilte Schönborn am Freitag in einer Pressekonferenz mit. Außerdem haben die Bischöfe beschlossen, sich bei ihren nächsten beiden Vollversammlungen verstärkt mit dem Thema Familie zu befassen.

Das jetzt bei der außerordentlichen Synode im Oktober beschlossene Schlussdokument soll die Grundlage für die kommende ordentliche Bischofssynode im Oktober 2015 bilden. Durch die vorbereitende Synode ist nach Ansicht der österreichischen Bischöfe “vieles differenziert und entkrampft” worden.

Schönborn stellte klar, dass es nicht darum gehen könne, die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen. Es müsse aber “Etappen” zur Verwirklichung dieses Ideals geben. Angesichts der Tatsache, dass die Menschen immer seltener heiraten, müsse die Kirche Wege finden, sie zu begleiten.

Die Bischofskonferenz begrüßt die vom Parlament eingesetzte Enquete-Kommission zum Thema “Würde am Ende des Lebens”. Die Bischöfe seien “stolz”, in einem Land zu leben, das dich bewusst entschieden habe, mithilfe von Hospiz, Palliativmedizin und Patientenverfügung den Weg der menschenwürdigen Begleitung am Lebensende zu gehen, sagte Kardinal Christoph Schönborn am Freitag.

Der Wiener Erzbischof bekräftigte auch, dass es die Katholische Kirche “sehr begrüßen” würde, wenn ein Verbot der Sterbehilfe auch in der Verfassung verankert würde.

Schönborn betonte, dass Christen “Freunde des Lebens” seien, das gelte nicht nur für das Ende, sondern auch für den Beginn des Lebens. Deshalb unterstützt die Bischofskonferenz auch die Initiative des Vereins “aktion leben”, der noch bis 15. Dezember Unterschriften für die Einführung einer anonymen Statistik über Schwangerschaftsabbrüche sammelt. Zudem sollen regelmäßig Gründe für Abbrüche erforscht werden. Ziel sei es, Schwangerschaftsabbrüche so weit wie möglich zu vermeiden. Die Bischöfe rufen dazu auf, diese Bürgerinitiative zu unterzeichnen.

Die Katholische Kirche gibt keine offizielle Stellungnahme zum geplanten neuen Islamgesetzes ab und erhebt damit “keinen Einwand”, wie Schönborn mitteilte. “Die Katholische Kirche mengt sich nicht in die Angelegenheiten anderer Kirchen und Religionen ein”, erläuterte Schönborn.

Sie verstehe sich vielmehr als “Anwältin der Religionsfreiheit”, wie sie beim Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert wurde. Aus diesem Grund äußere sich die Bischofskonferenz sehr wohl zu religionsrechtlichen Grundsatzfragen, stellte der Wiener Erzbischof klar. Die Bischofskonferenz würde sehr wohl eine Stellungnahme abgeben, wenn sie davon ausgehen würde, dass das Gesetz Auswirkungen auf die gesamte Religionsgesetzgebung hätte. Man sei aber der Überzeugung, dass dies nicht der Fall sei, und das Gesetz nicht “präjudizierend” sei. Die nun gewählte Vorgangsweise entspreche der bisherigen Gepflogenheit, in der Regel keine Stellungnahme zu einem Gesetz abzugeben, das eine andere Kirche oder Religionsgesellschaft betreffe.

Schönborn berichtete, dass die Bischofskonferenz im Rahmen ihrer Vollversammlung die Materie intensiv beraten und auch mit den zuständigen Ministern Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) besprochen habe. Die Bischöfe erwarten nun, “dass die zuständigen staatlichen Organe den Dialog mit allen Gruppen suchen, die von der Novelle direkt betroffen sind”. Die Katholische Kirche wolle ihrerseits so wie bisher den interreligiösen Dialog auf allen Ebenen führen und stärken. “Nur ein breiter und ehrlicher gesellschaftlicher Dialog mit den muslimischen Mitbürgern kann das Wissen voneinander und jenen Respekt voreinander aufbauen, den eine immer pluraler werdende Gesellschaft mehr denn je braucht”, erklärte Schönborn.

Zu dem im Entwurf des Islamgesetzes vorgesehenen Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland hielt der Kardinal fest, dass in der Katholischen Kirche die Finanzierungsströme “umgekehrt” laufen, nämlich von Wien in Richtung Rom. Er gestand aber auch zu, dass es “Querfinanzierungen” innerhalb der Glaubensgemeinschaft gebe, weil viele Diözesen in Entwicklungsländern sonst nicht überleben könnten. Entscheidend sei aber, dass es sich dabei nicht um staatliche Mitteln handle.

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