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Familienhospizkarenz gilt ab 1. Juli

Künftig kann jeder Berufstätige zur Pflege schwerst kranker Kinder bzw. zur Begleitung sterbender Angehöriger Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus treten im Sinne des Wettbewerbs schärfere Bestimmungen in Kraft, Schilling-Briefmarken gelten nicht mehr, Auslandsgebühren beim Einsatz von Plastikgeld in EU-Ländern entfallen und das Vereinsleben wird einfacher. Einzige Bedingung für die Familienhospizkarenz ist, dass der Angehörige, der gepflegt wird, im selben Haushalt lebt. Lohn bzw. Gehalt wird während der Karenz nicht bezahlt, die Pflegeperson ist aber weiterhin kranken- und pensionsversichert.

Pflegegeld für pflegende Personen ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Ab Bekanntgabe der Sterbebegleitung bzw. der Pflege bis vier Wochen nach deren Ende ist der Arbeitnehmer kündigungs- und entlassungsgeschützt. Das Kartellrecht wird schärfer, beim Wirtschaftsministerium nimmt am Montag die neue Bundeswettbewerbsbehörde, im Justizministerium ein neuer Bundeskartellanwalt, die Arbeit auf.

Künftig wird es möglich sein, behördliche Auflagen auch im Nachhinein zu erteilen bzw. Entflechtungen aufzutragen, wenn ein Zusammenschluss durch falsche oder unvollständige Angaben im Verfahren erschlichen worden ist. Die Kontrolle einer Markt beherrschenden Stellung wird also verstärkt.

Auslandsgebühren beim Einsatz von Plastikgeld in EU-Ländern – Abheben vom Bankomaten oder bezahlen – entfällt ab Montag. Schließlich gibt es ein neues Vereinsgesetz. Das Behördenverfahren zur Anmeldung dauert künftig nur noch vier Wochen, bürokratische Hürden in Form regelrechter Papierfluten wurden entschärft, der erste Vereinsregisterauszug ist kostenlos.

Und – ab sofort gelten nur noch Euro-Briefmarken. Wer größere Mengen von Schilling-Marken hat, kann sie bis Jahresende beim Postamt 1150 in Wien – allerdings gegen Gebühr – umtauschen.

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