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Falsches Verhalten im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen im Ausland

Bei falschen Verhalten im Straßenverkehr kann es auch im Ausland zu saftigen Strafen kommen.
Bei falschen Verhalten im Straßenverkehr kann es auch im Ausland zu saftigen Strafen kommen. ©OEMTC
Zu schnell unterwegs und das vielleicht noch ohne Gurt? Falsches Verhalten beim Autofahren kann schnell zu saftigen Strafen führen - auch im Ausland. Der ÖAMTC hat zusammengefasst welche Strafen in der EU drohen.

Eine Autoreise kann sehr teuer werden – dann nämlich, wenn man zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel überfährt oder falsch parkt. “Vor dem Start in den Urlaub ist es daher ratsam, sich genau über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein”, empfiehlt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Saftige Strafen bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: “Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss”, sagt die Juristin. “Wird man in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden – auch ohne einen Unfall verursacht zu haben.” Generell drohen bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Strafen – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.

Ohne Gurt: Wer in Spanien ohne Gurt unterwegs ist, muss mit einer Strafe von bis zu 200 Euro rechnen. In Slowenien kostet der fehlende Gurt 120 Euro.

Telefonieren am Steuer: “Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in Spanien mindestens 200 Euro fällig”, weiß die ÖAMTC-Expertin.

Falschparker kommen auch im Ausland nicht billig davon

Überhöhte Geschwindigkeit: Wer zu schnell unterwegs ist, muss tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 160 Euro.

Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das “Überfahren” einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet der Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 220 Euro.

Falschparken: “Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn sogar bis rund 315 Euro”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. “Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren.”

Offene Strafen sind in gesamten EU vollstreckbar

“Generell ist es am effizientesten und billigsten, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt”, sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z.B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Club-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden.

(Red)

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